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von Cay Dobberke
Veröffentlicht am 08.11.2019
für viele Charlottenburger Mieter, die auf einen Milieuschutz hoffen, um Luxusmodernisierungen oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu entgehen, gibt es gute und weniger gute Nachrichten. Am nächsten Dienstag will das Bezirksamt die Verordnung für das Milieuschutzgebiet um den Klausenerplatz beschließen. Die Zustimmung der BVV dürfte in der Sitzung am 21. November folgen oder spätestens im Dezember.
Das Gebiet soll aber deutlich kleiner werden als ursprünglich gefordert. Die MieterWerkStadt Charlottenburg hatte vor drei Jahren 1500 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gesammelt. Diesen übernahm die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mehrheitlich im Herbst 2017. Das Bezirksamt brauchte dann länger als erwartet für den nächsten Schritt. Dafür wurde Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) zwischenzeitlich besonders von Linksfraktionschef Niklas Schenker kritisiert.
Erst Anfang dieses Jahres kam es zum sogenannten Aufstellungsbeschluss mit einem „vorläufigen“ Milieuschutz für 40.000 Wohnungen. Das „soziale Erhaltungsgebiet“ (so die amtliche Bezeichnung) sollte südlich bis in die Gegend um den Amtsgerichtsplatz reichen und nördlich den ganzen sogenannten Schlossgarten-Kiez nahe dem Schloss Charlottenburg umfassen (die damalige Karte können Sie hier sehen). Jetzt bleiben viele Teile des Gebiets außen vor, darunter der Amtsgerichtsplatz (hier zu sehen).
Die neuen Grenzen verlaufen am Spandauer Damm, an der Schloßstraße, an der Sophie-Charlotten-Straße und an der Knobelsdorffstraße. Auch im Wohngebiet „Schlossgarten“ schrumpft das Gebiet, dort soll die Mollwitzstraße das nördliche Ende bilden. Dazu führt ein Gutachten, das Wiebke Köker und Roland Schröder von der beauftragten Landesweiten Planungsgesellschaft (LPG) am Mittwoch im BVV-Stadtentwicklungsausschus vorstellten.
Milieuschutz kann nicht einfach politisch angeordnet werden. Um die Regelungen gegen mögliche Klagen von Vermietern abzusichern, muss der „Verdrängungsdruck“ nachgewiesen werden. Die Gutachterin zeigte mit Ergebnissen aus einer schriftlichen Anwohnerbefragung und zusätzlichen Statistiken, dass es zwar auch rund um den Amtsgerichtsplatz einen erkennbaren „Druck“ gebe, die Haushaltseinkommen dort aber „über dem Berliner Durchschnitt“ lägen. Anders als am Klausenerplatz seien viele Bewohner also in der Lage, auch relativ hohe Mieten zu zahlen.
Die Ergebnisse sollen demnächst online auf den Hilfeseiten des Bezirks zum Milieuschutz präsentiert werden. Bis dahin müssten die Daten erst noch vom Stadtentwicklungsamt „freigegeben werden“, heißt es. Stadtrat Schruoffeneger versprach eine baldige Einwohnerversammlung. Der BVV-Ausschuss nahm die Präsentation zunächst nur zur Kenntnis. Ob die Bezirksverordneten bei ihrer späteren Abstimmung um die Gebietsgröße streiten werden, ist bisher nicht absehbar. Wolfgang Tillinger (SPD) bat das Bezirksamt, rasch mit den Initiatoren des Einwohnerantrags zu sprechen, um ihnen die Änderungen zu erklären.
Die ersten zwei Milieuschutzgebiete im Bezirk gibt es seit dem September vorigen Jahres um den Gierkeplatz und auf der Mierendorff-Insel. Für ein erstes Gebiet in Wilmersdorf hat die Bürgerinitiative Quartier Fasanenplatz mehr als 4000 Unterschriften gesammelt. Den entsprechenden Einwohnerantrag hat die BVV Ende 2018 angenommen, seitdem geht es jedoch nur langsam voran.
Cay Dobberke, geboren in Berlin, wohnt seit mehr als 25 Jahren in Wilmersdorf. Wenn Sie Anregungen, Kritik, Wünsche, Tipps haben, schreiben Sie ihm bitte eine E-Mail an cay.dobberke@tagesspiegel.de