Kiezkamera

Veröffentlicht am 12.06.2020 von Cay Dobberke

Gefahr an der Schlossbrücke. Das weiße „Geisterfahrrad“ des Fahrradklubs ADFC am Luisenplatz erinnert an die 69-jährige Radlerin, die im vorigen Dezember an einer damaligen Behelfsampel von einem Autofahrer getötet worden war. Der 25-Jährige hatte die für ihn rote Ampel ignoriert. Nachdem eine Fahrbahnsanierung am Luisenplatz beendet wurde, hat die Senatsverkehrsverwaltung die Ampel wieder entfernt. Seitdem fällt es noch schwerer, die Fahrbahn neben der Schlossbrücke sicher zu überqueren. Das Problem betraf zuletzt besonders viele Menschen, weil der Spreeweg unter der Schlossbrücke wegen Sanierungsarbeiten gesperrt war.

Nach vielen Bürgerbeschwerden wollen Bezirks- und Landespolitiker die Situation verbessern. Der Verkehrsausschuss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf stimmte mehrheitlich einem Antrag der Grünen-Fraktion zu. Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Tempo 30, eine Verengung der Fahrbahn und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen einsetzen. Dabei geht es um den Bereich zwischen der Schlossbrücke und der Mündung des Luisenplatzes in die Otto-Suhr-Allee bzw. den Spandauer Damm. Derzeit gilt nur auf der Brücke ein Tempolimit von 30 km/h.

Außerdem müsse es einen temporären Zebrastreifen oder eine neue Behelfsampel geben, bis der Spreeweg wieder nutzbar ist, heißt es. Der Weg solle verbreitert werden, damit „Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und mobilitätseingeschränkte Personen ihn in beide Richtungen bequem nutzen können“.

Einig sind sich alle Fraktionen bei den Forderungen nach neuen Überwegen und dem Ausbau des Spreewegs. Für Tempo 30 und Umbauten am Luisenplatz stimmte die rot-grün-rote Mehrheit – gegen CDU, FDP und AfD.

Das Thema hat auch die Landesebene erreicht. Im Berliner Abgeordnetenhaus beantwortete Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese eine Anfrage von Christian Hochgrebe (SPD), dessen Wahlkreis in Charlottenburg-Wilmersdorf liegt. Derzeit prüfe die Senatsverkehrsverwaltung „die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in dem relevanten Abschnitt“, teilte Streese schriftlich mit. Dagegen sei die Behelfsampel „nur während der Hauptbauphasen“ nötig gewesen. Nach dem Tod der Radfahrerin habe eine Überprüfung ergeben, dass die Sicht auf die Lichtsignale und querende Passanten „nicht beeinträchtigt waren“. An dem Unfall sei der Fahrer schuld, der die rote Ampel „missachtet“ habe.

Text und Foto: Cay Dobberke

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