Namen & Neues
Eigentümer darf Mietshaus abreißen
Veröffentlicht am 30.08.2019 von Cay Dobberke
Das sechsstöckige Mietshaus an der Suarezstraße 24 ist ein ziemlich einfaches und schmuckloses Gebäude aus dem Jahr 1960. Wegen der relativ günstigen Mieten wollten mehrere Bewohner trotzdem nicht für einen geplanten Abriss ausziehen (wir berichteten darüber bereits Anfang 2018). Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Eigentümer erlaubt, die 30 Miet- durch 60 Eigentumswohnungen zu ersetzen – und damit ein Verbot des Bezirksamts gekippt.
Für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt seien die Neubauwohnungen unbezahlbar, argumentierte der Bezirk und berief sich auf das Zweckentfremdungsverbot. Danach darf für Ersatzwohnungen keine höhere Nettokaltmiete als 7,92 Euro pro Quadratmeter verlangt werden. Das Gericht entschied jedoch, eine „starre und zeitlich unbegrenzte Festlegung eines geringen Mietpreises für Ersatzwohnraum jeglicher Art und Lage“ erschwere den Wohnungsneubau wesentlich und verletze den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das Zweckentfremdungsverbot schütze Wohnraum nicht um seiner selbst willen und sei auch nicht als Mieterschutz gedacht.
Die Eigentumswohnungen mit einem höheren Standard dienten der „Versorgung des allgemeinen Wohnungsmarkts“, heißt es. Die „Luxusgrenze“ werde nicht überschritten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls haben die Richter eine Berufung gegen ihr Urteil beim Oberverwaltungsgericht zugelassen.