Namen & Neues
AfD rächt sich für Wahlniederlagen
Veröffentlicht am 28.08.2020 von Cay Dobberke
Mit einem Eklat begann die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Donnerstag. Die AfD revanchierte sich dafür, dass nach dem Tod ihres Bezirksverordneten und BVV-Vorstandsmitglieds Hans-Dieter Asbeck zwei Nachfolgekandidaten für das Leitungsgremium im Juni durchgefallen waren. Die Fraktion stimmte gegen die Konsensliste, in der sich Vertreter aller Fraktionen im „Ältestenrat“ vor jeder BVV darauf einigen, welche in den Ausschüssen beratenen Anträge ohne Abstimmung und weitere Diskussionen durchgewinkt werden – und welche neuen Anträge zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden.
Die Folge war ein großer Zeitverlust. 66 Mal musste BVV-Vorsteherin Annegret Hansen (SPD) die Verordneten bitten, ihre Hände zu heben, um über den eigentlich unstrittigen Umgang mit Anträgen abzustimmen. Immerhin war das so absurd, dass Hansen mehrmals lachen musste. Die AfD votierte genauso, wie sie es gemäß der Konsensliste getan hätte.
Bereits der verstorbene Hans-Dieter Asbeck hatte es erst nach mehreren Wahlgängen in den BVV-Vorstand geschafft. Im Juni bekamen die AfD-Fraktionschefs Michael Seyfert und Markus Bolsch keine Mehrheit. Diesmal scheiterte Jan von Erzdorff-Kupffer. Das hatte die fünfköpfige AfD-Fraktion geahnt und die Konsensliste schon vor dem Wahlgang abgelehnt. Michael Seyfert sagte am Rande der Sitzung, die Fraktion werde noch ihre zwei weiteren Mitglieder zur Wahl stellen und, falls nötig, wieder „von vorne beginnen“. Bis die anderen Bezirkspolitiker zu „demokratischen Gepflogenheiten“ und der „Einhaltung der Geschäftsordnung“ zurückkehrten, will die AfD keiner Konsensliste mehr zustimmen.
Darf die BVV Kandidaten für den Vorstand ablehnen? In der Geschäftsordnung steht: „Die Fraktionen erhalten einen ihrer Stärke entsprechenden Anteil im Vorstand.“ Doch in einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung wiesen SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke den „Erpressungsversuch der AfD-Fraktion entschieden zurück“. Allen Verordneten stehe es frei, „jemanden in den Vorstand zu wählen oder nicht“.