Namen & Neues
Gericht beschränkt Vorkaufsrecht für Mietshäuser – so reagiert das Bezirksamt
Veröffentlicht am 12.11.2021 von Cay Dobberke
Berliner Baupolitiker:innen und viele Mieter:innen sind entsetzt: Das Bundesverwaltungsgericht hat das kommunale Vorkaufsrecht für Mietshäuser, die in Milieuschutzgebieten den Eigentümer wechseln, teilweise für rechtswidrig erklärt. Die bloße Annahme, dass der „Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen“ werde, reicht laut einer Mitteilung des Gerichts nicht aus.
Ein Berliner Rechtsanwalt hatte gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geklagt. Er spricht von einem Grundsatzurteil. Mehr noch: Auch alle sogenannten Abwendungserklärungen seien nun „unwirksam“. Mit solchen Vereinbarungen versprechen Hauskäufer:innen in Milieuschutzgebieten den Ämtern, sich an die dort geltenden Regeln zu halten – damit das Land Berlin ihnen die gewünschte Immobilie nicht wegschnappt.
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In Charlottenburg-Wilmersdorf will Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) abwarten, bis die ganze Urteilsbegründung vorliegt. Aber er denkt schon über die Zukunft nach. „Künftig müsste man in eine Einzelfallbegründung gehen.“
Dabei könne es einen Unterschied machen, ob eine kleine Firma ein Haus erwirbt – oder aber ein Großunternehmen, dessen „Geschäftsmodell die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist“. Im zweiten Fall könne das Vorkaufsrecht mit dem erwartbaren Verstoß gegen die Ziele des Milieuschutzes begründet werden.
Bisher hat der Bezirk das Recht nur einmal genutzt. Im März dieses Jahres übernahm die landeseigene Wohnungsgesellschaft Degewo das alte Haus an der Seelingstraße 29. Das Milieuschutzgebiet rund um den Klausenerplatz war im Januar 2020 in Kraft getreten.
Abwendungserklärungen gab es schon mehrmals. Derzeit beschäftigt sich das Bezirksamt laut Schruoffeneger mit „vier bis fünf“ weiteren Häusern. Ob es zum Vorkauf oder zu einer Einigung kommt, sei nicht absehbar. „Die Fälle werden ganz normal weiter bearbeitet.“ Bis zur Veröffentlichung der schriftlichen Begründung sei das Urteil ja noch nicht rechtskräftig.
Bald wird sich ein neuer Baustadtrat oder eine Stadträtin der SPD damit beschäftigen. Die Grünen haben angeboten, auf das Bauressort zu verzichten. Demnach soll Oliver Schruoffeneger nur für das Straßen- und Grünflächenamt sowie das Umwelt- und Naturschutzamt zuständig bleiben und das Ordnungsamt hinzubekommen.
Die bezirkliche Linksfraktion fordert das Bezirksamt auf, in allen Milieuschutzgebieten über die Auswirkungen zu informieren. Darüber hinaus sei nun klar, dass der Senat „unbedingt dagegenhalten“ und den erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ umsetzen müsse, sagte der Stadtentwicklungspolitiker Rüdiger Deißler. Andernfalls seien die Stadt und die Bezirke bei der „weitergehenden Zerstörung des Berliner Mietwohnungsmarkts durch Eigentumsumwandlung und Mietenwahnsinn zum Zuschauen verdammt“.