Namen & Neues

Mietervertretung kämpft weiter für neues Milieuschutzgebiet

Veröffentlicht am 11.02.2022 von Cay Dobberke

Nachdem ein Gutachterbüro dem Bezirksamt davon abgeraten hat, die Wohnviertel am Amtsgerichtsplatz und um die Schloßstraße als Milieuschutzgebiet auszuweisen, sieht die MieterWerkStadt Charlottenburg „entscheidende Mängel“ in der Untersuchung und hält es nach wie vor für „längst überfällig“, die Mieterinnen und Mieter vor einer Verdrängung zu schützen.

Über die Reaktionen der BVV-Fraktionen haben wir in der vergangenen Woche berichtet.

Bereits vor rund fünf Jahren sammelte die MieterWerkStadt rund 1500 Unterschriften für Milieuschutz rund um den Klausenerplatz. Dessen unmittelbare Umgebung gilt seit Anfang 2020 amtlich als „soziales Erhaltungsgebiet“. Dagegen führten zwei Gutachten für die Quartiere rund um den Amtsgerichtsplatz und die Schloßstraße zum Ergebnis, dass wegen durchschnittlich hoher Haushaltseinkommen nur eine geringe Verdrängungsgefahr bestehe.

In der neuen Studie vermisst die MieterWerkStadt die „Sorgfalt bei der Erhebung der Daten“ und hält auch deren Wertung für falsch. Das nötige Datenmaterial liege aber vor. Das Bezirksamt solle die Probleme „durch das in der Abteilung Stadtentwicklung verfügbare Fachpersonal beheben lassen“ und dann „auf solider Grundlage eine
Milieuschutzverordnung erlassen“.
Damit würde ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) aus dem Oktober 2020 umgesetzt. Dokumente zum Thema hat die MieterWerkStadt online gestellt.

Auch die Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf fordert das Bezirksamt in einem neuen BVV-Antrag auf, das Milieuschutzgebiet „schnellstmöglich“ zu beschließen. Das Gutachten belege „ein hohes Aufwertungspotenzial“, das zu steigenden Mieten führen könne, und eine „Verdrängungsgefährdung für 16 Prozent der Bevölkerung“. Besonders betroffen seien Haushalte mit Kindern sowie Alleinerziehende.