Namen & Neues
Grundstückskäuferin verspricht Sozialwohnungsbau
Veröffentlicht am 22.04.2022 von Cay Dobberke
Das hätte kaum noch jemand für möglich gehalten: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf konnte sich soeben mit einer Grundstückseigentümerin auf einen Sozialwohnungsanteil bei einem Projekt im Milieuschutzgebiet um den Klausenerplatz einigen – obwohl ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts solche Vereinbarungen inzwischen erschwert.
Es geht um einen noch unbebauten Teil des Grundstücks an der Nehringstraße 14. Nach einem Eigentümerwechsel ist dort Wohnungsneubau geplant. In dem Haus sollen 30 Prozent der Geschossfläche für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen reserviert werden. Außerdem sichert die Erwerberin zu, innerhalb von sechs Jahren zu bauen.
Zuerst hatte das Bezirksamt wegen der Lage im Milieuschutzgebiet geprüft, ob es sein Vorkaufsrecht ausübt. Diese Möglichkeit schränkte das Bundesverwaltungsgericht jedoch im vergangenen November stark ein. So entfiel ein Druckmittel, mit dem Berliner Bezirke häufig sogenannte Abwendungsvereinbarungen erreicht hatten. Darin versprechen Immobilienkäufer:innen, die Vorgaben des Milieuschutzes einzuhalten, um ihre Grundstücke behalten zu können.
Die neue Abwendungsvereinbarung ist nach Kenntnis von Baustadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD) die berlinweit erste nach dem Urteil. Damit habe sie eine „Signalwirkung“, sagt er. Trotz des Gerichtsentscheids „prüfen wir in allen Fällen eingehend unsere Möglichkeiten, die Erwerbenden zu umfangreichen Schutzmaßnahmen zu verpflichten oder, wenn nötig, das Vorkaufsrecht auszuüben“. Im aktuellen Fall handele es sich wohl auch um die erste Abwendungsvereinbarung für ein unbebautes Areal in Berlin.
Aus Sicht des Stadtrats zeigt der Erfolg, dass es „nicht primär um den Erwerb der Grundstücke, sondern um die damit verfolgten städtebaulichen Ziele geht“. Wenn diese ohne Ankäufe erreichbar seien, entlaste dies auch den Landeshaushalt.
Die bezirkliche Linksfraktion lobt die „Auflage, dort sozialverträglich und zügig zu bauen, statt auf Rendite beim Weiterverkauf zu warten“. Der Sprecher für Bauen und Wohnen, Rüdiger Deißler, sieht darin einen „kleinen, aber wichtigen Schritt gegen Bodenspekulation“.
Allerdings findet Deißler es nun „umso unverständlicher“, warum das Bezirksamt auf Milieuschutz rund um den Amtsgerichtsplatz und die Schloßstraße verzichtet. „Es beraubt sich hier eines wirksamen Mittels zum Schutz der Mieter:innen vor Verdrängung und Spekulation.“