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Weihnachtsmarkt-Veranstalter gewinnt Rechtsstreit um Sicherheitsmaßnahmen

Veröffentlicht am 29.07.2022 von Cay Dobberke

Nur noch gut vier Wochen – dann werden Supermärkte schon wieder Weihnachtsgebäck anbieten. So gesehen, ist es gar nicht mal so antizyklisch, mitten im Hochsommer über Weihnachtsmärkte zu berichten. Soeben gab der Veranstalter des Marktes vor dem Schloss Charlottenburg, Tommy Erbe, zwei Gerichtserfolge gegen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bekannt. Demnach hätte es ihm kein Sicherheitskonzept gegen Terroranschläge vorschreiben dürfen.

Das Land Berlin habe versucht, „hoheitliche Aufgaben und die damit verbundenen Kosten auf Private abzuwälzen“, kritisiert Erbe. Es geht um Maßnahmen nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche im Dezember 2016. Ein Jahr später wurde unter anderem der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss dazu verpflichtet, Betonbarrieren aufzustellen, um Attentate mit Fahrzeugen zu verhindern. Erbe klagte dagegen. Dieser Prozess läuft noch immer.

In den neuen Urteilen des Berliner Verwaltungsgerichts geht es um die Jahre 2019 und 2020. Damals hatte das Bezirksamt die Genehmigung davon abhängig gemacht, dass Erbe ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet und umsetzt. Er habe dies als „bösartige Schikane seitens der zuständigen Politik und Verwaltung erlebt“, sagt der Unternehmer.

Sein Weihnachtsmarkt findet auf einem Parkplatz statt, dessen Eigentümer die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist. Der Bezirk hat ein Mitspracherecht, weil das Areal als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist, obwohl es dort kaum Pflanzen gibt.

Die Widmung als Grünanlage ist laut Erbes Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus aber auch ein Hauptgrund dafür, dass das Gericht den Klagen stattgegeben hat. Das Bezirksamt dürfe nur „spezifisch grünanlagenrechtliche Belange“ wie den Schutz vor Vandalismus berücksichtigen, nicht aber die „Veranstaltungssicherheit“, steht in der Urteilsbegründung.

Das Amt hatte gedroht, dem Markt das „öffentliche Interesse“ abzuerkennen. Das Verwaltungsgericht zeigt sich verwundert darüber. Seit der Gründung des Weihnachtsmarkts im Jahr 2007 habe die Behörde regelmäßig das öffentliche Interesse „mit Blick auf die touristischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Veranstaltung und deren Bedeutung für die Stadt bejaht“.

In den vergangenen zwei Jahren war der Weihnachtsmarkt wegen der Corona-Pandemie ausgefallen. Vom 21. November bis zum 26. Dezember soll er nun wieder stattfinden. Wahrscheinlich ist es das letzte Mal, weil die Schlösserstiftung auf dem Gelände ein Besucherzentrum für das Schloss Charlottenburg plant.