Namen & Neues

Bezirk geht stärker gegen Gerüstwerbung vor

Veröffentlicht am 14.10.2022 von Cay Dobberke

Ein ständiges Ärgernis in der Berliner City West sind Riesenwerbeposter, die länger als erlaubt an Baugerüsten vor Wohngebäuden hängen.

Maximal ein halbes Jahr lang ist solche Reklame anlässlich von Umbauten oder Sanierungen zulässig. Doch an diese Frist halten sich längst nicht alle Werbetreibenden. Und gelegentlich sind nicht einmal Bauarbeiten erkennbar. Die Plakate beeinträchtigen das Stadtbild, verdunkeln aber auch Wohnungen und nehmen Mieter:innen oft die Sicht nach draußen.

Jetzt plant das Bezirksamt neue Maßnahmen gegen den Missbrauch. Eine davon: Firmen, die ohne Genehmigung für sich werben, werden direkt angeschrieben – und nicht mehr nur deren beauftragte Dienstleister.

Damit will das Amt den Firmen deutlich machen, dass ihr Ruf leiden kann. Bisher wussten vor allem große Unternehmen oft gar nicht, wo genau ihre Werbung platziert wird. Denn in der Regel beauftragen sie PR-Agenturen, die ihrerseits nach Standorten suchen und Verträge mit Hauseigentümer:innen schließen.

Beispielsweise betonte der Energiekonzern Shell nach Protesten von Hausbewohnern am Kaiserdamm im Frühjahr 2020, man den Standort „anfangs nicht gekannt“. Nach Berichten des Tagesspiegels ließ Shell das Poster entfernen. Aus dem Bezirksamt ist zu hören, dass der Konzern anschließend die verantwortliche PR-Agentur auf Schadensersatz wegen Rufschädigung verklagt habe.

Bisher hätten Agenturen meist nur „gelächelt und gezahlt“, wenn Ordnungsgelder wegen ungenehmigter Riesenposter verhängt werden, sagte Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) in einem BVV-Ausschuss. „Dieses Geld nehmen die an einem Tag wieder ein.“ Baustadtrat Fabian Schmitz-Grethlein  (SPD) fügte in einem anderen Ausschuss allerdings hinzu, er habe einem Unternehmen soeben ein Bußgeld „in sechsstelliger Höhe“ auferlegt. Den Namen der Firma nannte er nicht.

Beim Berliner Senat soll sich das Bezirksamt für eine Novellierung der Bauordnung einsetzen, um „eine strengere Genehmigungspraxis für Werbeanlagen sowie eine Anhebung der Bußgelder“ zu erreichen. So steht es in einem Antrag der Grünen-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf, der im Stadtentwicklungsausschuss der BVV mehrheitlich angenommen wurde.

Vom Ort der Werbung hängt ab, welche Abteilung der Bezirksverwaltung zuständig ist. Handelt es sich um ein Privatgrundstück, erteilt das Bauamt die Genehmigung (oder auch nicht). Stehen Gerüste auf öffentlichem Straßenland, ist eine Erlaubnis des Ordnungsamts nötig.

Aktuell gibt es besonderen Ärger um das Miets- und Geschäftshaus an der Kantstraße 67 / Ecke Kaiser-Friedrich-Straße (wir berichteten). Zuletzt hatten dort ein zwei Video-Streamingsdienste und ein Wursthersteller auf sich aufmerksam gemacht. Seit dem heutigen Freitag wirbt ein Elektronikkonzern für Computerspiele. Angesichts eines „gruseligen Totenkopfes mit Kopfhörern“, fragt die Nachbarin Birgit Hesse, „was man sich noch alles in Riesengröße anschauen muss“. Sie sandte uns dieses Foto.

Die Genehmigung für Riesenposter an dem Haus gilt schon seit dem Juni nicht mehr. Als das Ordnungsamt jetzt die Entfernung forderte, drohte eine Agentur mit einer Klage wegen Rufschädigung. Ob diese erstaunliche Reaktion mit dem Streamingdienst abgesprochen war, ist nicht bekannt.