Namen & Neues
Straßenverkehrsinterpretation in der Tamara-Danz-Straße
Veröffentlicht am 14.02.2019 von Corinna von Bodisco
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten und Parken auf Radwegen verboten und wird mit einer Verwarnungsgeld unter 40 Euro geahndet. Polizei und Ordnungsamt (OA) dürfen abschleppen lassen, müssen aber nicht. Bei Gefährdung der Radfahrerinnen ist das Abschleppen geboten.
Die Radwege der Tamara-Danz-Straße bei der East Side Gallery in Friedrichshain leiden unter dauerhafter Zuparkeritis. An mangelnder Kennzeichnung liegt das nicht, beweist Pascal Striebel (Grüne) fotografisch. Aber „wann passiert da endlich mal etwas?“, fragt ein Twitterer.
Knöllchen oder Abschleppen? Bei letzterer Lösung würde sich die Park- und Radfahrsituation endlich entspannen, doch der SPD-Kreisvorsitzender Harald Georgii ist froh, „dass das OA in jedem Einzelfall prüft, ob Abschleppen verhältnismäßig ist. Das ist Rechtsstaat“. Bei dieser Menge an auf den Radwegen parkenden Einzelfällen hat das Amt sicherlich einiges zu tun. Georgii solle sich die Straße anschauen, „dort geht es nicht um Einzelfälle, sondern regelmäßiges Fehlverhalten vieler Autofahrer“, so ein Diskutant.
Welches Verhältnis ist (un)verhältnismäßig? Das Parkverbot auf Radwegen nach StVO ist unbestreitbar, aber bei der Aussage Georgiis stellt sich folgende Frage: Welche Verhältnismäßigkeit muss für die Konsequenz des Abschleppens gegeben sein? Das Ausweichen der Radfahrerinnen auf den Gehweg – oder gar ein Unfall? Ein interessanter Lösungsvorschlag: „Die Spuren rechts und links weiterhin den Autos überlassen und die in der Mitte ausschließlich für Räder reservieren“.