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Unterkünfte für Geflüchtete: Initiative Ratibor 14 ist "sauer und enttäuscht"

Veröffentlicht am 21.02.2019 von Nele Jensch

Auf dem Kreuzberger Areal Ratiborstraße 14 sollen zeitnah Unterkünfte für Geflüchtete entstehen. Doch auf dem Gelände zwischen Görlitzer Park und Landwehrkanal haben sich Handwerker*innen ein Dorf aufgebaut, die durch die Pläne des Senats ihre Arbeitsstätten nun gefährdet sehen. Um diese Bedarfe zu vereinen, plant der Bezirk ein „integratives Modellprojekt“, dessen Machbarkeitsstudie am Mittwoch im Bauausschuss vorgestellt wurde. Die etwa 80 Gewerbetreibenden hoffen auf bezahlbare Pachtverträge, die 2020 erneuert werden müssen. Wie bezahlbar diese sein werden, hängt vom Kaufpreis ab und davon, wer das Gelände für den Bau der Geflüchtetenunterkunft erwirbt.

Die Nutzer-Initiative Ratibor 14 ist „sauer und enttäuscht“ über das Vorhaben der Senatsverwaltung für Finanzen, für den Kauf des gesamten Geländes die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) auserkoren zu haben. Dagegen protestierten Nutzer*innen und Anwohnende beim Bauausschuss. Die Kaufverhandlungen zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), aktuelle Eigentümerin des Geländes, und dem Land Berlin sind aber noch nicht abgeschlossen. „Wie soll ein Wohnbau-Unternehmen Gewerbehöfe, Standorte für Kitas, Kultur und Soziales betreiben, wo Wohnen alteingesessenes Gewerbe derzeit vielerorts verdrängt?“, mahnt die Initiative. Bisher war vorgesehen, dass die auf modulare Bauten für Studierende, Senior*innen und Geflüchtete spezialisierte BGG nur einen Teil des Geländes übernimmt: entlang der Ratiborstraße, wo auch Geflüchtetenwohnen realisiert werden soll. Die Nutzer befürchten durch einen Verkauf des gesamten Geländes hohe Pachtpreise. Sie fordern, das Grundstück solle vorzugsweise dem Sondervermögen für Daseinsvorsorge (SODA) zugewiesen werden, damit langfristige Erbpachtverträge an Genossenschaften vergeben werden können.

Solange der Kaufpreis noch ermittelt wird, ist nichts entschieden. „Primär geht es darum, dass die BGG ein MUF (modulare Unterkunft für Flüchtlinge) auf dem Standort errichtet. Dieses Projekt schließt eine andere Nutzung auf dem restlichen Grundstück nicht aus“, teilt ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen mit. Lokales Gewerbe sei weiterhin durch die Vergabe von Pachtverträgen durch die BGG möglich, die Entwicklung des Areals solle mit Beteiligung der Nutzer erfolgen. Gleichzeitig müssten Kauf und die Entwicklung des Geländes wirtschaftlich sein, weswegen das Gelände nicht aufgeteilt und nur eine Eigentümerin haben solle.

Laut Florian Schmidt (Grüne) sei das letzte Wort längst noch nicht gesprochen, „die Haltung der Senatsverwaltung für Finanzen ist nicht in Stein gemeißelt“. Es bedürfe einer politischen Klärung zwischen Bezirk und Senat, an wen das Gelände gehen soll. Das Modellprojekt, das eine Mischform aus Wohnen für Geflüchtete, lokalem Handwerk und Gewerbe sowie bezahlbaren Wohnungen vorsieht, sieht der Baustadtrat entgegen der Initiative nicht in Gefahr, „es steht erst am Anfang“. Bei der Entscheidung des Senats, ein MUF auf dem Gelände zu errichten, zeichnet sich zumindest ab, dass der Senat zu Variante A der Machbarkeitsstudie tendiert. Diese sieht einen „Wohnungsriegel“ in modularer Bauweise mit etwa 250 Unterbringungsplätzen vor, Variante B eine „kleinteiligere Bauweise“ mit 125 Plätzen. (Beitrag von Corinna von Bodisco)