Namen & Neues

Ordnungsamt-App: Was bedeutet „erledigt“?

Veröffentlicht am 05.03.2020 von Corinna von Bodisco

Berlins Ordnungsamt-App: Was bedeutet „erledigt“? Kennen Sie die App „Ordnungsamt-Online“? Sie ermöglicht die Meldung von „Störungen im öffentlichen Raum“. Das meint Lärmbelästigungen oder Müll, der einfach so auf der Straße herumliegt. Über die App kann die Störung lokalisiert, beschrieben und ein Foto hochgeladen werden. Die Meldung wird dann an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet.

Pro Monat gehen laut Ordnungsamt etwa 2000 Meldungen ein. Alle würden erfasst, direkt beantwortet oder an „zuständige Personen oder Stellen innerhalb oder außerhalb des Amtes weitergeleitet“, teilte das Ordnungsamt auf Nachfrage hin mit.

„Erledigt“ bei unerledigtem Status? Eine Bewohnerin machte sich die Mühe, 24 Störungen innerhalb eines Monats zu melden, vor allem mit Bezug auf den ruhenden Verkehr: Anhänger auf Gehwegen, Fahrzeuge mit abgelaufenem Kennzeichen. Bei keiner der Meldungen sei bisher etwas unternommen worden. „Teilweise wird ‚erledigt’ angezeigt und teilweise ‚in Bearbeitung’. Wie das funktioniert und warum, wissen wir nicht“, erzählt sie. Was ist das Konzept dahinter?

Der Status „erledigt“ wird bei drei Fallkategorien gesetzt, erklärt das zuständige Amt:

  1. Eine Meldung wurde erfasst und an zuständige Stellen weitergeleitet.
  2. Das Ordnungsamt ist für die Beseitigung zuständig und hat die Störung beseitigt.
  3. Das Ordnungsamt ist zuständig, eine Beantwortung erfolgt standardisiert. Dies sei insbesondere bei Verstößen im ruhenden Verkehr der Fall, „die keine akute Behinderung oder Gefährdung darstellen“.

Bei Kategorie 3 lieber anrufen. Nummer 3 trifft laut Ordnungsamt auf die meisten der 24 Meldungen zu. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr sei es nicht effizient, die Streifentätigkeit an einem anderen Ort zu unterbrechen. Deswegen solle im akuten Behinderungsfall die Koordination des Außendienstes angerufen werden: 030 / 90298–4313, Montag bis Freitag von 6- 22 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 10-18 Uhr. Verkehrsverstöße könnten außerdem auch direkt per Mail an die Bußgeldstelle der Polizei (über die Funktion „Anzeigeerstattung“) gemeldet werden.

Telefonisch hätte sie beim Ordnungsamt niemand erreicht, meint stattdessen die Anwohnerin. Kleiner Verbesserungsvorschlag für die App: auf die drei Fallkategorien von „erledigt“ hinweisen und diese erklären. Interpretationsbeispiel: „Erledigt“ bedeutet „weitergeleitet“ (1), „erledigt“ (2) oder „Priorität niedrig“ (3). – Text: Corinna Bodisco

+++

Dieser Text erschien zuerst im Tagesspiegel-Newsletter für den Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Mehr als 180.000 Haushalte habe unsere Bezirksnewsletter schon abonniert. Unsere Newsletter, Bezirk für Bezirk, gibt es kostenlos und in voller Länge hierleute.tagesspiegel.de

+++

Mehr Themen aus dem aktuellen Newsletter aus Friedrichshain-Kreuzberg – hier eine Auswahl.

  • Corona hat Friedrichshain-Kreuzberg erreicht – Maß zwischen Vorsicht und Alltag
  • Emanuel-Lasker-Sekundarschule und benachbarte Modersohn-Grundschul-Filiale geschlossen
  • Ordnungsamt-App: Was bedeutet „erledigt“?
  • „Den neuen Namen streuen“ – Engerlingbassist und Künstlerischer Leiter Manfred Pokrandt zum „Kreuzberg-Festival“ aka „Bergmannstraßenfest“ im Interview
  • Über 40 Frauenmärz-Veranstaltungen im Bezirk
  • Fachtagung zur Chancengleichheit im digitalen Raum
  • Online-Reise „Audre Lorde in Berlin“
  • Oberbaumbrücke einseitig sperren: Was meinen Sie?
  • …das alles und noch mehr Bezirksnachrichten, Tipps und Termine im Tagesspiegel-Newsletter für Friedrichshain-Kreuzberg. Den gibt es kostenlos und in voller Länge unter leute.tagesspiegel.de