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SPD und FDP fordern Rücktritt von Florian Schmidt

Veröffentlicht am 08.10.2020 von Corinna von Bodisco

Nach der FDP fordert die SPD in Friedrichshain-Kreuzberg den Rücktritt des Grünen-Politikers und Aktivisten Florian Schmidt als Baustadtrat. In einer Erklärung werfen SPD-Bezirksfraktion und SPD-Kreisverband Schmidt vor, er habe durch sein eigenmächtiges Agieren bei der „Diese eG“ dem kommunalen Vorkaufsrecht geschadet.

Die SPD begründet ihre Forderung mit dem Bericht des Rechnungshofs, der am vergangenen Montag Schmidts „pflichtwidriges Ausüben von Vorkaufsrechten“ gerügt hat. „Nach all diesen Verfehlungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für die ,Diese eG‘ ist Florian Schmidt nicht länger im Amt zu halten“ – das Urteil der SPD über Schmidt: „beratungsresistent“, „Unwahrheit behauptet“, „im „Alleingang“, „Verstoß gegen die Haushaltsordnung“.

Laut Rechnungshof ging der Bezirk durch den Vorkauf von sechs Miethäusern von Mai bis August 2019 ein Haftungsrisiko in Höhe von 27 Millionen Euro ein. Weil die „Diese eG“ in zwei Fällen den Kaufpreis nicht aufbringen konnte, blieb der Bezirk auf 270.000 Euro sitzen. „Geld, das an anderer Stelle wie etwa der Schulreinigung fehlt“, kritisiert die SPD.

„Florian Schmidt hat klare gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten. Seiner Verantwortung als Amtsleiter ist er offensichtlich nicht nachgekommen“, heißt es in der Erklärung. Die SPD wirft dem Baustadtrat auch vor, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben. Er habe ohne Rücksprache mit dem Rechtsamt des Bezirks behauptet, er könne das Vorkaufsrecht ohne finanzielle Risiken für den Bezirk wieder rückabwickeln. Dem widersprach der Rechnungshof. Demnach hat Schmidt im August 2019 die Öffentlichkeit auch über angebliche Finanzierungszusagen von Banken getäuscht. Und Schmidt hatte Vorgaben des Baurechts ignoriert, wonach er bei Vorkäufen die Finanzkraft der Genossenschaft hätten prüfen müssen.

Die SPD fordert nun von Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) einzuschreiten. Andernfalls werde die SPD Schmidts Abwahl beantragen. Am 1. Oktober war die FDP noch mit einem Abwahlantrag bei den Bezirksverordneten gescheitert. Dabei ging es um die Brandschutz-Affäre: Schmidt hatte jahrelang die Bauaufsicht daran gehindert, Hinweisen zur gravierenden Brandschutzmängeln im teilbesetzten Haus Rigaer Straße 94 nachzugehen. SPD und CDU hatten sich beim Antrag der FDP zunächst enthalten, um die Ergebnisse des Rechnungshofs abzuwarten und Akteneinsicht zur Brandschutzaffäre zu nehmen.

Schmidt erklärte nun, das Bezirksamt setzte Empfehlungen des Rechnungshofs um. Rechtsamt und Haushaltsbeauftragte würden künftig bei Vorkäufen beteiligt. Am Ende entscheide das Bezirksamtskollegium. Zu den Kosten aus der Vorkaufaffäre sagte er: „Das ist natürlich bedauerlich für den Bezirk“. Die Kosten resultierten aber aus höheren Anwalts- und Notarkosten infolge von Verzögerungen, für die der Bezirk nicht verantwortlich sei. Schmidt weiter: „Für das Land Berlin bestand grundsätzlich kein außerordentliches finanzielles Risiko“.

Text: Alexander Fröhlich, Corinna von Bodisco