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Bezirk wählt neues "bodennahes" Schutzelement für Radwege

Veröffentlicht am 03.12.2020 von Corinna von Bodisco

Etwa vier Monate testete das Bezirksamt am Halleschen Ufer verschiedene Protektionselemente für Radwege: als „bodennahe Alternative“ zu Pollern. Nach der Untersuchung und Auswertung sowie Rückmeldungen von Nutzer*innen fiel die Entscheidung auf grüne, mit Reflektoren versehene Trapezelemente (Fotos siehe Kiezkamera).

Als so genannte „Quesadillas“ würden die Elemente in Mexiko-Stadt bereits jahrelang erfolgreich verwendet, twitterte der Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes, Felix Weisbrich. Sie seien 1,80 Meter lang, 13 Zentimeter hoch und 40 Zentimeter breit, teilte er auf Nachfrage mit. Rettungsfahrzeuge dürften die Protektionselemente im Notfall queren.

Vor allem für verstetigte Pop-up-Radwege. „Die ausgewählten Protektionselemente kommen bei der Umwandlung der Pop-Up-Radwege in dauerhafte Radfahrstreifen zum Einsatz“, erklärt Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne). Die Pop-up-Radwege wurden bisher mit Pollern oder gelben Markierungen auf dem Boden vom Straßenbereich abgetrennt. Die ersten bodennahen Trapeze liegen aktuell am Halleschen Ufer/ Ecke Großbeerenstraße.

ADFC: Verstetigung „spitze“. Die Finalisierung der temporären Pop-Up-Radwege mit dauerhaften Schutzelementen wird vom Berliner Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) hoch gelobt („spitze“). Das sei ein wichtiger Schritt, um sicheres Radfahren für alle zu ermöglichen. „Die Mehrheit der Menschen in Berlin wünscht sich breite, sichere und geschützte, sprich vom Kfz-Verkehr getrennte Radwege, wie wir aus Umfragen wissen“, sagt ADFC-Sprecherin Lisa Feitsch und meint unter anderem den Straßencheck 2020 von Tagesspiegel und FixmyBerlin. 

Ausprobieren von verschiedenen Elementen: „gut“. Ebenfalls positiv bewertet der ADFC, „dass Friedrichshain-Kreuzberg verschiedene Elemente für den Schutz von Radfahrenden ausprobiert und Erfahrungen sammelt, an welchen Straßen welche Elemente am besten geeignet sind“. Das neue Protektionselement ist also eine Möglichkeit unter vielen, lässt sich hier herauslesen. Aber ist es das richtige Schutzelement für alle verstetigten Pop-Up-Radwege?

Der ADFC beruft sich auf des Weiteren auf das Mobilitätsgesetz (§43), das besagt: Radwege auf Hauptverkehrsstraßen sollen so gestaltet werden, „dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt“. Ergo: Ob das neue Protektionselement – , das Halten und Überfahren nicht per se verhindert – Radfahrer*innen ausreichend schützt, wird sich zeigen.  

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