Kiezgespräch

Veröffentlicht am 19.01.2023 von Nele Jensch

Eigentlich sind sich so ziemlich alle einig: Neuen bezahlbaren Wohnraum in Berlin zu beschaffen, ist wichtig und unabdingbar. (Und nicht nur bei uns ist die Lage prekär: Deutschlandweit fehlen 700.000 Wohnungen). Doch wie – und um welchen Preis – soll das geschehen? In Friedrichshain gibt es jedenfalls einen neuen Streitfall um ein Neubauprojekt: Auf dem Innenhof der Frankfurter Allee 89 und der Waldeyerstraße 1 soll ein fünfstöckiges Wohnhaus entstehen. 

Prinzipiell schön und gut, sagen Anwohnende – doch es handele sich bei dem Projekt „lediglich um Luxuswohnungen und nicht um einen Beitrag zur Entlastung von Menschen, die bezahlbaren Wohnraum benötigten“. Weitere Kritikpunkte: Auf dem Areal, das bebaut werden soll, befinde sich eine von den anwohnenden Kindern „stark frequentierte“ Sandkiste sowie eine rund 50 Jahre alte Kastanie, die nicht nur Vögeln als Nistplatz dient, sondern auch Fledermäusen Unterschlupf biete. 

Insgesamt würde durch den Neubau ein Drittel des Innenhofs bebaut werden. Und: An das angrenzende Gebäude der Waldeyerstraße 2 solle angebaut werden; die Wohnungen dort, die bisher über Fenster zum Hof verfügen, würden eingemauert werden. „Die Wohnung im Erdgeschoss wäre dann sogar unbewohnbar, da das Wohnzimmer und ein Schlafzimmer ihre einzelnen Fenster verlieren würden“, erklärt ein Mieter. Die Hausgemeinschaften haben sich bereits mit einem Protestschreiben an Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) gewandt.

Ob es tatsächlich zum Neubau kommt, ist allerdings noch nicht klar: Das Bezirksamt erklärt auf Tagesspiegel-Anfrage, dass bisher kein Bauantrag gestellt worden sei, sondern lediglich ein gültiger Bauvorentscheid von Ende September 2021. Mit solchen Vorentscheiden fragen Eigentümer:innen üblicherweise ab, welche Baumaßnahmen auf ihren Grundstücken zulässig sind. Im betreffenden Fall fällt der Vorentscheid positiv aus, das heißt, dass der Eigentümer nun theoretisch einen Bauantrag stellen kann. 

Der Bezirk teilt weiter mit, dass dem Vorentscheid zufolge der Buddelkasten durch einen neuen Kinderspielplatz ersetzt werden solle. Die Fenster des Seitenflügels, die geschlossen werden müssten, sollen durch neue ersetzt werden, ebenfalls zum Hof. Dem Bezirksamt zufolge handele es sich bei der betreffenden Wohnung um eine Gewerbeeinheit. Die Mietenden bestreiten das: Der Mieter habe einen Wohnraum-Mietvertrag. Dieser liegt dem Tagesspiegel vor: Der Vertrag weist tatsächlich Wohn- und nicht Gewerbefläche aus.

Die Kastanie, die gefällt werden müsste, soll laut einem Gutachten Schäden aufweisen; eine Prüfung durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz stehe allerdings noch aus, erklärt Bezirksamtssprecher Tim Styrie, ein Fällantrag liege bisher nicht vor.

Aus der Antwort des Bezirks klingt heraus, dass sich die Mietenden wenig Hoffnung auf Hilfe machen können: „Grundstückseigentümer haben im Rahmen des geltenden Baurechts einen Genehmigungsanspruch für Bauvorhaben, der auch einklagbar ist“, so Styrie. Insofern habe das Bezirksamt keine freie Entscheidungsmöglichkeit: „So lange ein Eigentümer sein privates Grundstück im Rahmen der gegebenen Gesetze bebauen möchte, ist ihm dazu eine Genehmigung zu erteilen.“