Intro
von Robert Klages
Veröffentlicht am 01.04.2019
stellt euch vor, euer Kind würde einer Grundschule zugewiesen werden, die noch gar nicht gebaut ist (siehe „Kiezkamera“ weiter unten). Eigentlich wurde das Kind auch der Schmetterlings-Grundschule zugeteilt. Doch dort ist alles voll. „Eine Aufnahme Ihres Kindes an dieser Schule für das kommende Schuljahr ist aus Kapazitätsgründen wahrscheinlich nicht möglich“, schreibt die Schule den Eltern. Deswegen wird das Kind der 1. Klasse der 35. Grundschule in der Sewanstraße 43 zugewiesen. Diese wird zum Schuljahr 2019/2020 neu gegründet. Derzeit ist vor Ort noch nicht viel zu sehen. Die Schule soll jedoch im Schnellbauverfahren entstehen.
Also keine Sorge? Die Mutter des „betroffenen“ Kindes sieht das anders. „Ich bin fassungslos und machtlos, was mit den Kindern gemacht wird“, sagt sie mir. Über die noch nicht gebaute neue Schule könne man sich ja noch gar keinen Eindruck bilden: Es gibt noch kein Schulkonzept oder so etwas, noch keine Lehrer. Vor Ort ist ja noch nicht mal ein Gebäude zu sehen. „Man gibt das Kind ins Ungewisse.“ Der Bau der Schule ist bereits jetzt im Verzug, die Fertigstellung im Februar 2020 ungewiss.
Die Eltern konnten gegen die Zuteilung in die noch nicht existierende Schule Rechtsmittel einlegen. Die Schule schreibt den Eltern, man werde diesen die „Gelegenheit zu einer Anhörung“ geben. Ob eine Schule die Aufnahmekapazität erreicht hat, entscheidet die zuständige Schulbehörde. Die Schmetterlings-Schule hat zum Schuljahr 2019/2020 insgesamt 119 Anmeldungen von Schulanfänger*innen erhalten. Die Schulbehörde hat entschieden, dass zum kommenden Schuljahr insgesamt 51 neue Schulplätze zur Verfügung stehen. Auch gebe es in der Nähe keine Möglichkeit, neue Räume einzurichten.
Welche 51 der über 100 Kinder bekommen nun die Plätze? Die Schulbehörde habe hier unter Beachtung der Wegstrecke entschieden, schreibt die Schule. „Dabei ist eine konkrete individuelle Überprüfung der Wege aller möglichen betroffenen Kinder anzustellen. Bei der Ermittlung der Länge des Schulweges hat sich die Schulbehörde dafür entschieden, die Fußwege der Schulanfänger*innen mit Hilfe von Google Maps konkret individuell zu berechnen.“ Für das Kind der in diesem Fall „betroffenen“ Eltern läge der Weg bei 500 Metern. Im Verhältnis zu anderen „Betroffenen“ sei der Weg „schnell und kurz“ zu bewältigen. Daher werde das Kind der noch nicht gebauten Sewanschule zugeteilt.
Die Mutter sieht das anders: Die Ampelschaltung auf dem Schulweg sei katastrophal und sei nicht eingerechnet worden. Die Mutter hat einen Widerspruch geschrieben – wurde abgelehnt. Nun wird sie sich weiterhin „mit Händen und Füßen gegen die Zuteilung wehren“. Sie möchte demonstrieren und wird sich bei anderen Pressevertreter*innen melden.
Robert Klages ist freier Mitarbeiter beim Tagesspiegel. Schreibt ihm bei Anregungen, Kritik, Wünschen, Tipps bitte eine E-Mail an leute-r.klages@tagesspiegel.de. Ansonsten ist er auch auf Facebook, Twitter und Instagram zu finden.