Namen & Neues
Wo das Anlegeverbot für den Rummelsburger See gelten soll
Veröffentlicht am 27.05.2019 von Robert Klages
„Der Senat will an der Rummelsburger Bucht ein Ankerverbot für Hausboote durchsetzen. Immobilieninvestoren unterstützen das“, berichtete der RBB letze Woche. Kollegin Pauline Faust liegt jedoch seit mehreren Wochen eine Mail vom Wasserstraßenamt vor, in dem es heißt, dass es das Ankerverbot nicht geben wird. Wir haben die Kolleg*innen darauf hingewiesen. Wenig später erschien ein neuer Artikel: „Ankerverbot in der Rummelsburger Bucht abgelehnt.“
Der Grund: „Die Verwaltungskompetenz des Bundes erstreckt sich auf die Bundeswasserstraße als Verkehrsweg. Der Bund ist zu Verwaltungsmaßnahmen nur insoweit befugt, als deren Zweckbestimmung erkennbar auf dem Gebiet des Verkehrs liegt. Da im vorliegenden Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt auf dem Rummelsburger See, welche durch ein Anker- bzw. Nachtfahrverbot hätte beseitigt werden können, nicht besteht, konnte dem Antrag des Landes Berlin nicht stattgegeben werden.“
Ein „Anlegeverbot“ soll jedoch kommen. Die Bezirke Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg möchten das Festmachen an den Ufern nicht gestatten. So heißt es in der Mail vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin auf Anfrage von Kollegin Faust. Schilder auf dem Wasser sollen wohl noch in diesem Monat aufgestellt werden. Auch Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) schrieb uns, eine Firma sei bereits damit beauftragt, die Schilder aufzustellen. Alle genehmigten Anlegestellen würden jedoch erhalten bleiben.
„Die Bewohner auf dem Wasser sind von unserer Regelung nicht betroffen, da wir nur zu Liegeverbotszonen am Ufer entscheiden können“, so Nünthel. Wo genau sollen die Anlegeverbote gelten? Neben Nünthel hat uns auch das Bezirksamt Xhain eine bemalte Karte zukommen lassen, wo genau nicht mehr angelegt werden darf. Hier zu sehen.