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Senat und Wasserstraßenamt uneinig über Ankerverbot für den Rummelsburger See
Veröffentlicht am 17.06.2019 von Robert Klages
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz möchte weiterhin ein Ankerverbot für den Rummelsburger See durchsetzen. Dieses wurde vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA Berlin) abgelehnt. Darüber haben wir bereits berichtet. Die Senatsverwaltung hat nun Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags gegenüber dem WSA eingelegt, vorerst zur Fristwahrung. Ein ANLEGEverbot, nicht zu verwechseln mit dem ANKERverbot (das Eine am Rand vom See, das Andere auf dem See) scheint bereits beschlossen – hier mit Karten, welche Bereich betroffen sein sollen.
Der Senatsverwaltung reicht das nicht, es fordert neben einem Ankerverbot auch ein Nachtfahrverbot. Die Begründung: Es gebe schon seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerden von Anwohner*innen des Rummelsburger Sees, insbesondere über nächtliche Ruhestörungen etwa „durch lautes Feiern“, aber auch über die Vermüllung des Sees und seiner Uferbereiche durch die Hinterlassenschaften des dauerhaften Wohnens auf dem Wasser – das dort massiv zugenommen habe.
Die Ufer des Sees gehören den jeweiligen Bezirken Lichtenberg und Xhain, der See selbst dem Bund. Die Ufer würden zum Festmachen vieler Schiffe genutzt, „ohne dass dies erlaubt wäre oder es geeignete Anlagen dafür gibt“, so die Senatsverwaltung. Uferbereiche könnten dadurch zerstört und anderen Nutzungen entzogen werden
Die Wasserschutzpolizei mache wegen „der teils ungeordneten Situation“ auch Sicherheitsaspekte geltend, so heißt es in der Begründung des Senats weiter. Zum Beispiel, was den freien Zugang zu Rettungswegen angehe, etwa zu den Rettungsleitern an den Ufer-Spundwänden im Westen. Nicht zuletzt gebe es auch immer wieder Problemlagen mit der Sanierung des Westufers auf den drei Testfeldern, deren Aushub mit belasteten Sedimenten nicht in unmittelbarer Nähe zu Menschen, die auf dem Wasser wohnen, geschehen darf.