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Milieuschutzgesetz ohne Wirkung? Alle Umwandlungen in Eigentumswohnungen im Kaskelkiez genehmigt

Veröffentlicht am 02.11.2020 von Robert Klages

Seit 2017 und 2018 gilt der Milieuschutz mit der „Umwandlungsverordnung“ im Kaskelkiez und im Weitlingkiez. Hendrikje Klein, aus Lichtenberg für die Linken im Abgeordnetenhaus, hat nun ebendort nachgefragt, wie das Milieuschutzgesetz bisher so läuft. Ihr Wahlkreis 5 beinhaltet die beiden Schutzgebiete. Die ehemalige Baustadträtin Birgit Monteiro (SPD) hatte den Milieuschutz eingeführt: „Luxussanierungen“ und Umwandlungen in Eigentumswohnungen finden nur noch nach Genehmigung statt, zumindest lautet so die Verordnung.

Trotzdem wurden zwischen 2015 bis 2018 in den beiden Gebieten gut 900 Mietwohnungen umgewandelt in Eigentum, über 600 Eigentumswohnungen wurden neu gebaut. Die Eigentumsquote im Kaskelkiez lag 2018 bereits bei 42,8 Prozent (2015: 28,4 Prozent). Im Milieuschutzgebiet Weitlingstraße lag die Quote 2018 bei 22 Prozent (2015: 15 Prozent). Die Daten für 2019 und 2020 liegen noch nicht vor. Allerdings lassen die gestellten Anträge auf Umwandlungen die Vermutung zu, dass die Quote weiter steigt.

Denn bisher wurde kein Antrag auf Umwandlung in Eigentum abgelehnt. Das Baugesetzbuch hat dafür eine besondere Regelung vorgesehen, den § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB. Damit kann einer Umwandlung in Eigentum in Milieuschutzgebieten nicht untersagt werden, wenn die Mieter*innen ein Vorkaufsrecht bekommen. Das Land Berlin hat mehrfach angeregt, diese Regelung ersatzlos zu streichen. Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hat sich zuletzt in einem Gesetzentwurf dagegen ausgesprochen und die Regelung rausgestrichen.

„Ich hatte gehofft, der Milieuschutz könne eine größere Wirkung für die Versagung von Umwandlung in Eigentum haben“, kommentiert Klein enttäuscht. „Eine strengere Bundesgesetzgebung ist hierfür geboten, damit die Verdrängung in den Kiezen gestoppt werden kann, denn den Erwerb von Eigentum können sich nur wenige leisten.“

Etwas enttäuschend ist auch die Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirkes. Nur bisher in einem Fall im Weitlingkiez mit 28 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten wurde es ausgeübt. In drei Fällen wurden Abwendungsvereinbarungen getroffen. Lichtenberg liegt damit auf dem vorletzten Platz vor Reinickendorf.

81 bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen wurden in den beiden Kiezen genehmigt. „Das klingt erstmal recht wenig und damit auch etwas erfreulich, denn Modernisierungen können auch zu Verdrängung führen“, so Klein.