Namen & Neues

Update zum Corona-Vorfall in der BVV

Veröffentlicht am 01.02.2021 von Masha Slawinski

Vergangene Woche berichteten wir, dass die Live-Sitzung der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 21. Januar nach knapp einer halben Stunde beendet wurde. Ein Bezirksverordneter der Linken hatte via Telefon die Nachricht erhalten, dass er positiv auf Covid-19 getestet wurde. Trotz einer noch nicht ausgeschlossenen Infektion plante der Verordnete an der BVV teilzunehmen.

Allerdings erreichte den Verordneten das positive Testergebnis, anders als vergangene Woche berichtet, bereits vor Beginn der Sitzung. Daraufhin hat er sofort den Saal verlassen und seine Partei telefonisch informiert. Er nahm also nicht an der Sitzung teil. Ein Glück für alle Beteiligten. „Wenn ein Verordneter noch 30 Minuten ohne Maske am Platz gesessen hätte, wäre das was ganz Anderes“, sagt Ordnungsstadtrat Martin Schaefer (CDU).

25 Minuten nach Sitzungsbeginn verlangte die Vorsitzende der Linken eine Auszeit. Der Live-Stream wurde unterbrochen und der Ältestenrat einberufen. Die Verordneten begaben sich dann in selbstverordnete häusliche Quarantäne, die der Lichtenberger Amtsarzt am Freitagnachmittag für beendet erklärte. Seine Entscheidung basierte auf der Tatsache, dass der Verordnete bereits vor Sitzungsbeginn gegangen war und alle Anwesenden das vorliegende Hygienekonzept umgesetzt haben sollen. „Gemäß RKI-Definition konnten in der Beurteilung keine Kontaktpersonen festgestellt werden“, heißt es in einer Pressemeldung des Bezirksamts. Mit wie vielen BVV-Mitgliedern der Verordnete tatsächlich vor Sitzungsbeginn in Kontakt war, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Bezüglich des Ordnungswidrigkeitsverfahrens und eventuell androhender Sanktionen im Bezug auf den Verordneten konnte Stadtrat Schaefer sich nicht äußern. „Das sind personengebundene Daten und Infos, die ich nicht weitergeben kann“, sagt er. Die Lichtenberger Linke weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass der Verordnete seinen Fehler gegenüber den Fraktionsmitgliedern eingestanden habe.

Trotzdem habe es sich um einen freiwilligen Test gehandelt, wie man ihn beispielsweise auch vor einer Urlaubsreise machen würde. In solch einem Fall bestehe grundsätzlich keine Pflicht zur Selbstquarantäne, bis das Ergebnis vorliegt. Das Verhalten des Verordneten wäre deswegen zumindest rechtlich nicht zu beanstanden. „Wir erwarten daher, dass das angekündigte Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht eingeleitet wird“, heißt es in der Mitteilung.

 

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