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Sollte der Bezirk Kleingärten kaufen und sichert? Diskussion in der BVV
Veröffentlicht am 30.05.2023 von Robert Klages
Sollte der Bezirk die Kleingartenanlage (KGA) „Langes Höhe“ kaufen? Sie befindet sich in Hohenschönhausen, nahe Volkspark Prenzlauer Berg. Darüber wurde am Donnerstag während der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) diskutiert. Große Teile der KGA gehören dem Land, fünf Parzellen jedoch sind im Privatbesitz, diesen droht die Kündigung. „Sollten diese fünf Parzellen gekauft werden, könnte die ganze KGA gesichert werden, da dann ein vollständiger Bebauungsplan für die gesamte Anlage aufgestellt werden könnte“, sagte der Vorsitzende von „Langes Höhe“. Grüne und AfD stimmen dann für einen Antrag der Linken, der sich für den Kauf der Flächen ausspricht. CDU und SPD votierten dagegen. Damit wurde der Antrag angenommen und das Bezirksamt ersucht, die fünf Parzellen anzukaufen.
„Warum gerade diese Kleingärten kaufen und nicht andere? Warum priorisieren wir diese fünf Parzellen?“, gab Christian Paulus (SPD) während der BVV zu bedenken. Auch andere Verordnete sagten, dass, wenn der Bezirk eine Kleingartenanlage kaufe und sichere, dies auch an anderer Stelle erwartet werde. Bereits im Ausschuss diskutierten die Politiker:innen angeregt: Während einige die dauerhafte Sicherung der fünf privaten Parzellen für erforderlich hielten, warnten andere vor einer Ungleichbehandlung mit anderen in Privatbesitz befindlichen Kleingartenparzellen.
Die überwiegende Anzahl der Kleingärten in Berlin ist dauerhaft gesichert: 82 Prozent der Fläche sind entweder über den Flächennutzungsplan oder Bebauungspläne als Kleingärten oder Dauerkleingärten abgesichert. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung auf eine CDU-Anfrage hervor. Darüber hinaus hat der Senat mit dem
Kleingartenentwicklungsplan 2030 beschlossen, bisher nicht abgesicherte landeseigene Kleingartenflächen vor dem Jahr 2030 nicht für Wohnungsbau oder Gewerbe in Anspruch zu nehmen. Die Zeit soll genutzt werden, um zu prüfen, ob diese Flächen dauerhaft erhalten bleiben können.
Problematisch jedoch sei die Sicherung von Kleingärten auf privaten Flächen, so die Senatsverwaltung, da sie entweder bereits in Bebauungsplänen für eine andere Nutzung vorgesehen sind oder nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes für eine andere Nutzung infrage kommen. Eine Sicherung ist nur über das Instrument des Bebauungsplanverfahrens möglich.