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Uni-Randale: Antimuslimisches Motiv „nicht ausgeschlossen“

Veröffentlicht am 12.02.2024 von Pauline Faust

Unbekannte haben am Mittwoch in einem Ruheraum der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) randaliert. Das teilte die Schule dem Tagesspiegel mit. Demnach sollen mehrere Gegenstände, darunter „Fotos von Moscheen, Jalousien und ein Möbelstück“, im Raum der Stille am Campus Treskowallee zerstört worden sein. Personen seien nicht zu Schaden gekommen. Weil ein politisches Motiv nicht ausgeschlossen werden kann, hat der polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.

Zwei „Räume der Stille“ bietet die Hochschule an ihrem Standort an der Treskowallee an.  Diese stehen allen Studierenden und Beschäftigten zum Entspannen, Meditieren und Beten offen, hieß es. Da der Raum insbesondere von muslimischen Studierenden zum Beten genutzt werde, schließt die Hochschule „ein antimuslimisches Motiv“ nicht aus. Laut Polizeiangaben sollen nach derzeitigem Kenntnisstand keine spezifischen Gebetsutensilien beschädigt worden sein.

„Wir sind entsetzt über diesen Akt der Zerstörung und die fehlende Achtung gegenüber den Menschen, die diesen Raum nutzen“, sagte eine Sprecherin. „Die HTW Berlin will ein sicherer, diskriminierungs- und gewaltfreier Lern-, Lehr- und Arbeitsort sein.“ Den Behörden sicherte die Einrichtung eine umfassende Unterstützung zu, damit der Vorfall schnell aufgeklärt werden könne. Man wolle den Raum schnellstmöglich wiederherstellen.

Auf die Frage, was die Senatsverwaltung konkret unternehme, um die Hochschulen bei der Sicherheit auf dem Campus zu unterstützen, erklärte ein Sprecher, die Sicherheit der Universitätsgelände liegt zunächst in der Hand der Universitätsleitungen, die über das Hausrecht verfügen. „Die Senatswissenschaftsverwaltung hat dort keine direkten Handlungsmöglichkeiten, kann aber beratend wirken.“

So seien an den Hochschulen bereits in den vergangenen Monaten Sicherheitskonzepte aktualisiert und der Dialog zu den Sicherheitsbehörden intensiviert worden. Bereits im Oktober habe die Senatswissenschaftsverwaltung die Hochschulen über rechtliche Möglichkeiten aufgeklärt und die Anwendung des Hausrechts angeregt.