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Wegen Femizids vor Gericht: Mann soll Ex-Partnerin in Friedrichsfelde erstochen haben
Veröffentlicht am 10.02.2025 von Dominik Lenze
Ein 46-Jähriger muss sich vor dem Berliner Landgericht verantworten, weil er im August 2024 seine ehemalige Lebensgefährtin getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben, wie sie am Freitag – dem 20. Jahrestag der Ermordung von Hatun Sürücü – mitteilte.
Den Angaben nach soll es den Mann tief gekränkt haben, dass sich seine Partnerin im Mai 2024 von ihm getrennt hatte. Am Abend des 30. August 2024 soll es erneut zu einem Streit gekommen sein, als der 46-Jährige die 28 Jahre alte Frau ohne Vorankündigung an deren Wohnanschrift in der Dolgenseestraße in Friedrichsfelde aufgesucht haben soll. Er sei nicht zu akzeptieren bereit gewesen, dass diese ein Leben ohne ihn führen könnte, so die Staatsanwaltschaft. Aus massiver Eifersucht und übersteigertem Besitzdenken habe er daraufhin beschlossen, sie zu töten.
Er soll sie gegen 22.15 Uhr des Tattages mit einem Messer angegriffen und ihr insgesamt 28 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben, an denen die Frau kurze Zeit später im Krankenhaus starb. Der Mann wurde noch am Tattag vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 31. August in Untersuchungshaft. Zum Tatvorwurf hat er sich bislang nicht eingelassen, so die Staatsanwaltschaft.
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist die häufigste Form von Gewalt. Sie zieht sich durch alle sozialen Schichten und findet meist Zuhause statt – gerade dort, wo Geborgenheit gesucht wird. Häufig sind die Täter Personen, denen die Betroffenen zuvor vertraut haben.
Unter häuslicher Gewalt wird jede Verletzung der körperlichen und/ oder seelischen Integrität eines Menschen verstanden. Sie entsteht unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die dominante Person, zumeist in einer Ehe oder (Ex-)Partnerbeziehung.
In Berlin gibt es ein Netz von Hilfsangeboten wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Zufluchtswohnungen. Auch Polizei und Justiz helfen. Betroffene häuslicher Gewalt, aber auch Familienangehörige oder Kolleg:innen können sich unter der Rufnummer 030 611 03 00 bei der BIG-Hotline täglich in der Zeit von 8 bis 23 Uhr telefonische Hilfe, Beratung und Unterstützung holen.
Auch für Kinder, die in der Regel Zeugen und damit Opfer der Gewalt sind, gibt es beim Kindernotdienst eine eigene Notrufnummer: 61 00 61. Daneben bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter der kostenfreien Rufnummer 08000 116016 rund um die Uhr Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen.
- Text: Dominik Mai