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Gerichtsurteile stellen Baden im Biesdorfer Baggersee infrage
Veröffentlicht am 28.07.2020 von Ingo Salmen

Gerichtsurteile stellen Baden im Biesdorfer Baggersee infrage. Zwei Gerichtsurteile beunruhigen Kommunalverwaltungen in ganz Deutschland. Ende 2017 entschied der Bundesgerichtshof bereits, dass eine Kommune auch eine Aufsicht stellen muss, wenn es eine öffentliche Badestelle gibt. Es ging um den Fall eines Mädchens, das sich in einer Boje verfangen und schwere Hirnschäden davongetragen hatte. Im Februar 2020 die nächste Entscheidung: Ein Amtsgericht in Nordhessen verurteilte den Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Drei Kinder waren im Dorfteich ertrunken. Der Vorwurf des Gerichts: Das Gewässer war nicht ausreichend gesichert, hätte eingezäunt sein müssen. In beiden Fällen ging es um das, was Jurist*innen Verkehrssicherungspflicht nennen.
Immer wieder gibt es seitdem Berichte, dass Kommunen Badestellen an Seen schließen, Stege ab- und stattdessen Zäune aufbauen oder nur noch sogenannte naturnahe Badestellen übrig lassen. Versicherer raten zur ihnen Vorsicht. Meine Kollegin Sandra Dassler erfuhr das etwa aus der Gemeinde Stahnsdorf gleich vor den Toren Berlins. Der Güterfelder Haussee, seit Jahrzehnten zum Schwimmen genutzt, ist nun nicht mehr zugänglich, schreibt sie im Tagesspiegel. Eine Alternative könnte sein, Rettungsschwimmer für die Aufsicht zu verpflichten – doch die sind schwer zu finden. Auch im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sind die Urteile ein Thema. Nadja Zivkovic (CDU), Stadträtin für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen, teilte auf Anfrage dieses Newsletters mit, dass sie das Rechtsamt um Prüfung gebeten haben, ob insbesondere das Urteil aus Hessen Folgen für den Bezirk hat.
Nun gibt es im Bezirk gar keine offiziellen Badestellen, und damit könnte man die Angelegenheit auch schon zu den Akten legen. Eigentlich sei „der explizite Hinweis, dass Baden dort nicht erlaubt ist, ausreichend“, sagt auch Zivkovic, die selbst Juristin ist – und meint damit den Biesdorfer Baggersee, der einem am ehesten in den Sinn kommt. Denn dort gebe es eine „ziemlich absurde Situation“, gesteht auch die Stadträtin ein: „eine in den 2000er-Jahren angelegte Badewiese an einem See, an dem Baden nie erlaubt gewesen ist“, wie sie sagt. „Es handelt sich ja um ein Regenrückhaltebecken.“ Hinzu kommt: Inzwischen existiert am Ufer für jene, die dort überhaupt nicht ins Wasser gehen dürfen, ein amtlich genehmigter, privat betriebener Imbiss. Tatsächlich wird das Baden vom Bezirk, mangels Freibad in Marzahn-Hellersdorf, schon ewig hingenommen.
Der Fall ist vertrackt, das Rechtsamt wird nun abwägen müssen, ob Wiese, Imbiss und die jahrelange Duldung auch trotz des offiziellen Badeverbots am See eine Verkehrssicherungspflicht begründen – woraus im Schadensfall eine Haftung entstehen könnte. Dafür muss es nicht unbedingt Sprungtürme oder Badeinseln im Wasser geben. „Das können schon Papierkörbe oder eben ein einfacher Steg sein“, sagt Frank Piper, Fachbereichsleiter Verkehrs- und Grünflächen bei der Gemeinde Stahnsdorf, die bereits Konsequenzen gezogen hat. „Noch schlimmer“ sei es, wenn eine öffentliche Toilette am Ufer stehe – oder eben: „wie in unserem Fall ein Lebensmittelkiosk“. – Text: Ingo Salmen
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