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Auf diesen Straßen gilt bald durchgängig Tempo 30

Veröffentlicht am 23.01.2024 von Dominik Lenze

Die Bezirksverordneten haben am Donnerstag (18.1.) beschlossen, dass auf über zehn Straßenabschnitten im Bezirk fortan Tempo 30 statt 50 gelten soll. Vorangegangen war eine Initiative der Verordneten Eike Arnold (SPD) und Jessica Deutscher (CDU). Es geht dabei um Straßen, die sowohl Tempo-30- als auch – häufig kurze – Tempo-50-Abschnitte aufweisen. Diese sollen grundsätzlich auf Tempo 30 vereinheitlicht werden sollen.

Die Bezirksverordnetenversammlung plant diese Umstellung unter anderem auf Abschnitten der folgenden Straßen:

  • Heinrich-Grüber-Straße, unter anderem am „Kaulsdorfer Galgen“ (südlicher Abschnitt)
  • Am Niederfeld, Elsenstraße (nahe der Schule)
    Raoul-Wallenberg-Straße (nahe der Kita)
  • Landsberger Straße im nördlichen Abschnitt (bis Lenbachstraße bzw. Kieler Straße)
  • Köpenicker Straße (nach Bau der TVO erneute Prüfung der 30-km/h-Abschnitte)
  • Heinrich-Grüber-Straße zwischen Gülzower Straße und Zanderstraße
  • Wernerstraße
  • Janusz-Korczak-Straße
  • Spremberger Straße
  • Gothaer Straße
  • Alte Hellersdorfer Straße

Der Bezirk und das Land Berlin seien nun gefragt, diesen Beschluss umzusetzen, teilt Eike Arnold (SPD) mit, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität. „Tempo-50-Abschnitte in Tempo-30-Straßen haben auf die durchschnittliche Fahrtdauer nur einen geringen Einfluss, sie erhöhen aber die Lärm- und Feinstaubbelastung“, sagt er. Außerdem leide die Verkehrssicherheit von Kindern und Senioren. „Die Umstellung auf einheitliches Tempo 30 hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt“, so Arnold.

Zuerst soll die Umstellung in Nebenstraßen erfolgen, da der Bezirk selber die Befugnis für einen Tempo-Wechsel dort habe, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von SPD und CDU. Bei Straßenschäden und in der Umgebung von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollte die Umstellung sofort erfolgen. Die Änderung an den Hauptstraßen soll erfolgen, sobald dies vom Land Berlin ermöglicht werde.