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Kein Recht auf Stadtratsposten: AfD scheitert mit Beschwerde vor Oberverwaltungsgericht

Veröffentlicht am 05.03.2024 von Julia Schmitz

Die AfD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf hat keinen Rechtsanspruch darauf, im Bezirksamt einen Stadtrat zu stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag noch einmal bekräftigt. Zuvor hatte die AfD dort Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt; diese wurde nun abgewiesen.

Nach den Wahlergebnissen im Herbst 2021 stand der Fraktion das Vorschlagsrecht für einen Posten im Bezirksamt zu. Doch in mehreren Wahlvorgängen in der Bezirksverordnetenversammlung scheiterte ihr Versuch, ihren Kandidaten Michael Adam ins Amt zu heben. In Spandau und Lichtenberg scheiterten die Kandidaten ebenfalls. Ende 2022 reichte die AfD-Fraktion aus Marzahn-Hellersdorf Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein, um Adam per einstweiliger Verfügung ins Bezirksamt zu bringen. Doch das Gericht entschied, dass kein Rechtsanspruch bestehe.

Auch die Beschwerde, welche die Fraktion daraufhin beim Oberverwaltungsgericht einlegte, führte nicht zum Erfolg. Die Begründung der AfD rechtfertige keine Änderung oder Aufhebung des Urteils. Die AfD hatte damit argumentiert, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass es sich bei der Wahl zum Bezirksamt um eine „gebundene Wahl“ gehandelt habe.

Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders. Nach der landes- und bundesverfassungsrechtlichen Rechtsprechung verlange der Begriff der Wahl eine Wahlfreiheit im Sinne eine Ergebnisoffenheit, heißt es im Beschluss – und das gehe über eine reine Auswahlentscheidung hinaus.

Was bedeutet: Die Verordneten sind nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Kandidaten zu wählen; auch dann nicht, wenn es sich um einen konkreten Stadtratsposten mit nur einem Kandidaten handelt.

Im vorliegenden Fall handele es sich außerdem um eine Position, welche die persönliche Integrität und ein besonderes Vertrauen in die Fähigkeiten des Amtsinhabers erforderten. Dieses Vertrauen könne in diesem Zusammenhang nur im Rahmen einer Wahl ausgedrückt werden.

Berlin hat aktuell nur einen AfD-Stadtrat, den Ordnungsstadtrat Bernd Geschanowski in Treptow-Köpenick. Doch vermutlich nicht mehr lange. Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wollen Geschanowski abwählen. Bei der BVV-Sitzung am kommenden Donnerstag soll der Abwahlantrag debattiert werden, über den dann im April abgestimmt werden könnte.