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von Laura Hofmann

Veröffentlicht am 27.02.2019

Das Zweckentfremdungsverbot ist kaputt

Dass das Zweckentfremdungsverbot in Berlin seinen eigentlich Sinn, nämlich günstigen Wohnraum zu sichern, nicht richtig erfüllt, dafür gibt es derzeit viele Beispiele: Möbliertes Wohnen auf Zeit, angeboten zu horrenden Preisen und das besonders häufig natürlich im Premiumbezirk Mitte, unterliegt dem Zweckentfremdungsverbot nicht und Vermieter müssen sich außerdem nicht an die Mietpreisbremse halten. Anschaulich recherchiert und aufgeschrieben haben das die KollegInnen vom Tagesspiegel-Innovation-Lab im Rahmen unserer „Wem gehört Berlin?“-Recherche hier. Ganz vorne dabei beim Geschäft mit möblierten Wohnungen: die landeseigene Berlinovo.

Ein anderer Fall, der gestern publik wurde, zeigt, welche absurden Blüten das Zweckentfremdungsverbot treiben kann: Eine Einrichtung für obdachlose Frauen und Kinder, mitten in einem der hochpreisigsten Kieze der Stadt, in der Tieckstraße 17, soll etwa 4000 Euro pro Monat an den Bezirk zahlen: eine Zweckentfremdungsabgabe. Warum? Weil das gemeinnützige Projekt von der Diakonie und der Koepjohann’schen Stiftung Wohnraum entziehe.

Besonders absurd ist das, weil das Bezirksamt in anderen Fällen monatelang nicht gegen Leerstand, der eindeutig unter das Zweckentfremdungsverbot fällt, vorgeht. Bei der Habersaathstraße 40-48 zum Beispiel, wo seit Monaten 80 Wohnungen leerstehen, kann das Amt, das für Zweckentfremdung zuständig ist, nach eigenen Angaben derzeit nichts machen. Grund seien rechtliche Vorgaben, die besagen, dass zu einem Objekt immer nur ein Verfahren geführt werden kann. Da derzeit noch die rechtliche Auseinandersetzung über den Abriss des Hauses läuft, könne das Amt gegen den Leerstand nicht vorgehen.

In Moabit, in der Spenerstraße 4-5, hatte das Bezirksamt im vergangenen Jahr den Hauseigentümer de facto vom Zweckentfremdungsverbot befreit, weil er vorgab, eine Sanierung des Hauses sei ihm finanziell nicht zumutbar. Grundlage für die Entscheidung des Amts war ein Gutachten des Eigentümers selbst. Den Mietern wurde gekündigt, der Vermieter plante den Abriss des Objekts und einen schicken Neubau an der Stelle. Erst als der Fall publik wurde, prüfte das Amt die Zweckentfremdung erneut. Und jetzt kommt raus: Die positive Bescheidung des Abrissantrages war fehlerhaft und wurde zurückgenommen. „Das Amt vertritt die Haltung, dass es sich in diesem Fall (besser Fällen) um schützenswerten Wohnraum handelt und entsprechend das Zweckentfremdungsverbotsgesetz anzuwenden ist“,  heißt es jetzt aus dem Amt. Späte Erkenntnis.

Laura Hofmann arbeitet in der Berlin-Redaktion des Tagesspiegels. Ihre erste Berliner Wohnung war im Wedding, hierher kehrt sie immer gerne zurück. Heute wohnt sie an der Grenze zwischen Prenzlauer Berg und Mitte, den Fernsehturm immer fest im Blick. Schreiben Sie ihr eine Mail oder folgen Sie ihr auf Twitter oder Facebook.