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Bezirk prüft Zwangsverwaltung von "Horrorhaus" in der Kameruner Straße

Veröffentlicht am 20.04.2018 von Laura Hofmann

Nach der Räumung eines verwahrlosten Wohnhauses in der Kameruner Straße 5 in Wedding prüft der Bezirk Mitte nun gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ob eine Zwangsverwaltung des Gebäudes durch den Bezirk in diesem Fall anwendbar ist. Das teilte Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) am Donnerstagabend bei der Bezirksverordnetenversammlung mit. „Das Bezirksamt ist sich einig, das Haus möglichst schnell dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen“, sagte Gothe. „Dafür werden wir die Instrumente des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes prüfen.“ Am 1. Mai tritt ein neues Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Kraft. Der Bezirk möchte das Haus gerne über eine Wohnungsbaugesellschaft erwerben. Wenn sich Bezirk und Eigentümer darüber nicht einig werden, würde eine Zwangsverwaltung in Betracht kommen. Besitzer des Hauses ist nach Informationen des Tagesspiegels Santosh A., ein 70-jähriger früherer Chefarzt einer Klinik für Nuklearmedizin. Er besitzt in Berlin noch andere Immobilien, die verfallen, zum Beispiel in Friedenau, Wilmersdorf, Charlottenburg, Moabit und Lichterfelde.

Die 42 Personen überwiegend osteuropäischer Herkunft, die noch in dem Haus lebten, seien vom Sozialamt beraten worden. Menschen, die nicht wussten, wo sie die nächsten Nächte verbringen sollten, seien untergebracht worden. Darunter waren auch zwei Kinder. Im vergangenen Jahr waren bereits 82 Personen, hauptsächlich Familien mit Kindern, aus dem Haus in der Kameruner Straße in einer leer gezogenen Flüchtlingsunterkunft in der Gotenburger Straße in Wedding untergebracht worden. Diese Einrichtung wird derzeit über die Kältehilfe finanziert. Ein Antrag des Grünen-Verordneten Taylan Kurt, der am Donnerstagabend in der Bezirksverordnetenversammlung angenommen wurde, sieht vor, dass das Bezirksamt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales kurzfristig dafür einsetzt,  die Finanzierung der Unterkunft in der Gotenburger Straße bis auf weiteres über das reguläre Ende der Kältehilfe Ende April so lange sicherzustellen, bis geklärt sei, wie mit insbesondere jenen Bewohnern seitens des Bezirks zu verfahren ist, welche über keine sozialhilferechtlichen Ansprüche verfügen. Stadtrat Ephraim Gothe teilte mit, der zuständige Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Alexander Fischer (Linke), habe signalisiert, dass eine Finanzierung der Unterkunft über Ende April hinaus möglich sei.