Namen & Neues
Protest gegen die Bebauung der IBA-Anlagen am Lützwoufer
Veröffentlicht am 05.09.2018 von Laura Hofmann
Der Protest gegen die Bebauung der Hofanlage der zur Internationalen Bauausstellung (IBA) von 1987 gebauten Häuser am Lützowufer 1-5 hat den Senat erreicht. Wie vor einigen Wochen berichtet, wehrt sich eine Mieterinitiative gegen die Nachverdichtung auf der gründen Südseite ihrer Häuser, wo die Münchner Euroboden GmbH auf bis zu sechs Geschossen einen Riegel hochpreisiger Eigentumswohnungen plant. Der Bauvorbescheid wurde im April erteilt, ein Bauantrag allerdings noch nicht gestellt.
Der Linken-Abgeordnete Michail Nelken hat den Senat nun zum Planungsrecht am Lützowufer 1-5 befragt. Die Antwortet lautet, übersetzt von Juristendeutsch in normale Sprache: Es gilt ein Bebauungsplan, der auf „Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung“ verzichtet, demnach kann der Neubau nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigt werden. Damit ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.
Kommt es tatsächlich zum Bau, könnte das auch zum Problem für das beliebte Jugendzentrum Pumpe werden, das auf der Südseite des Geländes liegt und ein Ensemble mit der Anlage bildet. Mieter und Vorsteher der Initiative, Daniel Berlinger, befürchtet Klagen der neuen Bewohner, die sich von der Musik im Jugendclub gestört fühlen könnten.
Eine Hoffnung gibt es für die Mieter aber noch: Das Landesdenkmalamt prüft derzeit, ob die Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden. Wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, wird auch entschieden sein, ob auch die zu den Häusern gehörenden Grundstücke Denkmalwert haben. Wenn ja, dürfte es mit dem Neubau schwierig werden.