Namen & Neues

BVV darf sich nicht für Demokratie aussprechen

Veröffentlicht am 20.03.2019 von Laura Hofmann

„Trauer drückt sich nicht in Gewalt aus. Empörung ist keine Rechtfertigung für Rassismus. Das Demonstrationsrecht erlaubt nicht die Verletzung des Rechtsstaates oder einen Angriff auf Menschenrechte. Unsere Verfassung kann uns und unsere Freiheit nur schützen, wenn wir unsere Verfassung schützen.“ So steht es in einer Entschließung, die die Bezirksverordnetenversammlung im September beschlossen hat. Anlass waren die rechten Ausschreitungen in Chemnitz und Köthen.

Weiter heißt es: „In unserem Land ist kein Platz für Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus, Extremismus, Homophobie, Diskriminierung und Intoleranz. Ihnen treten wir klar und entschieden entgegen – mit Worten und Taten.“

Doch die Entschließung soll rechtlich ungültig sein. Zu diesem Schluss ist das Rechtsamt im Bezirk gekommen, die AfD hatte sich beschwert. Das Rechtsamt argumentiert, die Erklärung verstoße gegen §13 Absatz 3 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes, wonach sich die Bezirksverordnetenversmmlung nicht zu allgemeinen politischen Themen äußern dürfe, sondern lediglich zu Sachverhalten mit Bezirksbezug. Absurd, finden einige Bezirksverordnete in Mitte. BVV-Vorsteher Sascha Schug vertritt die Auffassung, dass die Aufforderung der BVV an die Bürgerinnen und Bürger von Mitte dadurch gedeckt ist – in der Entschließung wurden die Bewohner dazu aufgerufen, an der Großdemonstration #unteilbar am 13. Oktober teilzunehmen.

Was nun? Eigentlich müsste die Entschließung jetzt von der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung genommen werden. Doch eine Mehrheit im Ältestenrat entschied gestern, das Thema erneut juristisch prüfen zu lassen. Es werde in der nächsten Sitzung des Ältestenrats wieder besprochen So lang solle der Text auf der Webseite stehen bleiben.