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Haus für Frauen in Not soll weiterhin Zweckentfremdungsabgabe zahlen

Veröffentlicht am 08.05.2019 von Laura Hofmann

Für die angebliche Zweckentfremdung von Wohnraum durch ein Wohn-und Beratungshaus für Frauen in Not in der Tieckstraße ist noch immer keine Lösung gefunden. Das Bezirksamt Mitte fordert vom Betreiber, dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte, weiterhin eine Zweckentfremdungsabgabe in Höhe von insgesamt mehr als 4000 Euro im Monat. „Wir haben sofort Widerspruch dagegen eingereicht, doch bisher wurde der Bescheid nicht aufgehoben“, sagt Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks, „dabei haben wir schlüssig aufgezeigt, dass aus juristischer Sicht keine Zweckentfremdung vorliegt.“

Nachdem das Bewilligungsverfahren zunächst problemlos verlaufen war und die beschriebene Nutzung des Hauses als Wohn- und Beratungshaus für Frauen und Kinder in Not auch mit Zweckentfremdungserwägungen vom Bezirksamt akzeptiert wurde, erhielt das Diakonische Werk im Februar den geänderten Bescheid. Grundlage für die Forderungen des Bezirksamtes ist das im vergangenen Jahr weiter verschärfte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) des Berliner Senats, nach dem „auch die Unterbringung von Obdachlosen oder geflüchteten Menschen zu Tagessätzen den Tatbestand der Zweckenfremdung erfüllt“ (§2, Abs. 1 ZwVbG).

Inzwischen sind die ersten Bewohnerinnen in das Haus in der Tieckstraße gezogen. „Die Freigabe zur Nutzung des Hauses hat sich verzögert. Alle momentan nutzbaren Plätze waren sehr schnell belegt. Das zeigt uns, wie hoch der Bedarf ist – sogar jetzt in der wärmeren Jahreszeit“, sagt Geschäftsführerin Lüke. „Wenn wir die Zweckentfremdungsabgaben tatsächlich zahlen müssten, wäre das Wohn- und Beratungshaus für uns als kirchlichen Träger, der nicht gewinnorientiert arbeitet, auf Dauer nicht mehr haltbar.“

Der Bezirk wiederum veröffentlichte am Mittwochnachmittag eine Pressemitteilung zum Thema. Darin verweist die zuständige Stadträtin Ramona Reiser (Linke) auf Gespräche mit dem Träger, bei dem der Bezirk angeboten habe, die Abgabe über die Tagessätze vollständig zu refinanzieren. Das kann Geschäftsführerin Lüke allerdings nicht akzeptieren. „Ich bin ja nicht auf dem Basar“, sagt die Juristin. Sie wolle „eine Lösung nach geltendem Recht“, kein Getrickse. Trotz der Unstimmigkeiten glaube sie aber immer noch, dass eine Lösung gefunden werde.

Auch der Senat stellt sich gegen den Bezirk. Die Staatssekretäre Alexander Fischer (Wohnen) und Sebastian Scheel (Wohnen) haben in einem Schreiben an Stadträtin Reiser betont, von der Ausgleichszahlung Abstand zu nehmen. „Unserer Meinung nach sollte der Bezirk gerade im Hinblick auf gemeinnützige soziale Träger den Ermessensspielraum, den die Verordnung zulässt, vollumfänglich nutzen und in diesem Fall auf eine Ausgleichsabgabe verzichten“, sagte Regina Kneidiging, Sprecherin der Senatsverwaltung für Soziales, auf meine Anfrage.

In einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum im August novellierten Zweckentfremdungsverbot heißt es außerdem, dass die Anwendungspraxis des Verbots gezeigt habe, dass die Anmietung von Wohnraum zum Betrieb einer Trägerwohnung durch die Genehmigungspflicht erschwert werde. „Da jedoch im Falle von Trägerwohnungen Wohnraum zur Versorgung besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen bereitgestellt wird, besteht ein vorrangiges öffentliches Interesse, welches die Befreiung vom Genehmigungsverfahren rechtfertigt.“

Bei dem Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not handelt es sich um eine in dieser Form berlinweit bisher einmalige Einrichtung, in der wohnungs- und obdachlose Frauen mit und ohne Kinder von der Straße aufgenommen und auf dem Weg in ein normales Wohnumfeld beraten und begleitet werden. Die Koepjohann’sche Stiftung hat das denkmalgeschützte ehemalige Pfarrhaus – das in einem der begehrtesten und laut Mietspiegel hochpreisigsten Quartiere Berlins steht – im Juli 2014 mit einem Erbbaurechtsvertrag für 99 Jahre von der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg erworben und investiert eine Gesamtsumme von 2,9 Millionen Euro in das Bauvorhaben. Das Diakonische Werk ist Mieter der oberen drei Etagen, im Souterrain wird die Koepjohann’sche Stiftung ergänzend zu den Angeboten des Diakonischen Werkes ab Sommer 2019 die Notunterkunft Marie betreiben. Dort können bis zu zehn wohnungslose Frauen für einen begrenzten Zeitraum von maximal drei Wochen Obdach finden.

Nach Abschluss aller Bauarbeiten wird es 34 Plätze für Frauen mit und ohne Kinder und vier Appartements für betreutes Einzelwohnen geben, davon ein behindertengerechtes Appartement sowie Beratungsangebote. Derzeit sind alle momentan belegbaren Plätze vergeben.