Namen & Neues
Ärger mit Autowracks
Veröffentlicht am 05.05.2021 von Anima Mueller
Die Fenster sind eingeschlagen, das Kennzeichen fehlt. Eine miefige Jogginghose baumelt dort, wo einmal eine Heckscheibe war. Kein schöner Anblick. Anwohner*innen in der Böttgerstraße müssen ihn schon länger ertragen. Seit Anfang November klebt ein roter Sticker vom Amt auf dem Schrottauto, schreibt ein Tagesspiegel-Leser und fragt: „Passiert da überhaupt was?“ Leser*innen berichten von ähnlichen Fällen im Bereich Dohnagestell und in der Swinemünder Straße.
Nachgefragt bei Frank Elischewski, dem Bezirksstadtrat für Regionalisierte Ordnungsaufgaben. Seine Behörde im Lichtenberger Bezirksamt übernimmt die Wrack-Verwaltung für ganz Berlin. Bis auf die Swinemünder Straße sind die Straßen dort als Abstellorte bekannt. Im Bereich Dohnagestell würden „häufiger verunfallte Fahrzeuge durch Abschleppdienste abgestellt“. Außerdem parken verwahrloste Autos häufig in der Bastianstraße, einer Nebenstraße der Böttgerstraße. „Die im Bereich Böttger- / Bastianstraße abgestellten Fahrzeuge sind in der Regel den dort ansässigen Werkstätten zuzurechnen.“
Ob die Fahrzeughalter in diesen Fällen ermittelt und ob Bußgeldbescheide erteilt wurden, kann seine Behörde nicht sagen – sie müssen ganz konkret beschrieben werden, da es so viele Anzeigen gibt. Im Jahr 2020 waren es ganze 17.249 in Berlin. Allein in Mitte wurden 2.893 „Abfallfahrzeuge und Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen“ gemeldet. In diesem Jahr waren es bereits 771. Stadtweit erteilte das Amt im vergangenen Jahr 3.843-mal den „Auftrag zur Fahrzeugbeseitigung“. Ganz schön viel Altmetall. Dabei konnten in längst nicht allen Fällen die Fahrzeughalter ermittelt werden. Dennoch wurden 2709 Bußgeldbescheide in Höhe von 2.045.606 Euro erlassen.
Bis überhaupt etwas passiert, vergeht häufig viel Zeit. Das liegt auch an den behördlichen Strukturen: Zuerst müssen Polizei oder Ordnungsamt die jeweiligen Schrottautos prüfen. Dann wird entschieden: Muss das Auto sofort beseitigt werden oder wird ein „abfallrechtliches Verfahren“ eingeleitet? Im zweiten Fall schließt sich ein dreistufiges Verwaltungsverfahren an, das circa drei Monate dauern kann.