Kiezgespräch

Veröffentlicht am 08.05.2019 von Laura Hofmann

Drei Rauchmelder für 2600 Euro? Mieter in der Holzmarktstraße konnten es kaum glauben, als sie ein entsprechendes Schreiben ihres Hauseigentümers, der Immobilienfirma Akelius, erhielten. Für den Einbau der Rauchmelder, die einen Stückpreis von 12 Euro haben, wollte Akelius 2600 Euro an die Firma Pyrexx bezahlen, die Miete sollte sich dadurch um 17 Euro monatlich erhöhen  – auf Dauer. Der eingeschaltete Berliner Mieterverein war entsetzt: „Das sind aberwitzige Preise, die durch nichts zu rechtfertigen sind“, erklärte der Geschäftsführer Reiner Wild in einer Pressemitteilung. „Hier sollen die Mieter offenbar über den Tisch gezogen werden“.

Könnte man glauben. Und die Tatsache, dass sowohl Mieter als auch Mieterverein nicht sofort einen Berechnungsfehler, sondern die reine Geldgier des Wohnungskonzerns vermuteten, zeigt, wie angespannt das Verhältnis zwischen Mietern und großen Immobilienunternehmen wie Akelius ist. Der schwedische Konzern steht wegen seiner Politik der Mietsteigerung immer wieder in der Kritik und ist auch Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“.  Er hat 13.700 Wohnungen in Berlin. Mieter berichten von verschleppter Instandsetzung, falschen Nebenkostenabrechnungen und häufigen Modernisierungen.

Jedenfalls kam mir das komisch vor. Ich fragte bei Akelius nach und bekam folgende Antwort: „Akelius zieht keine Mieter über den Tisch. Jedwede Behauptung in dieser Form ist falsch. Darüber hinaus baut Akelius Rauchwarnmelder nicht für 2.600 Euro in Wohnungen ein. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. Richtig ist: Es gab einen Formelfehler in den ursprünglich versendeten Schreiben. Am 26.04.2019 wurden insgesamt 910 Schreiben versendet. 880 Schreiben wurden aufgrund eines Formelfehlers mit falschen Gesamtkosten versendet. Am 29.04.2019 haben wir Korrekturschreiben an die betroffenen Mieter versendet und uns für den Fehler entschuldigt. Die korrekten Modernisierungsumlagen bewegen sich zwischen 0,33-1,96 Euro monatlich je nach Wohnungsgröße.“

Übrigens: Bis Ende 2020 müssen laut Berliner Bauordnung auch in bestehenden Wohngebäuden Rauchwarnmelder angebracht werden. Die Bauordnung verpflichtet den Gebäudeeigentümer, alle Aufenthaltsräume ohne Küche und Bad mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Nähere Hinweise zum Einbau von Rauchwarnmeldern hat der Berliner Mieterverein hier zusammengestellt.