Namen & Neues
Moscheeverein wehrt sich gegen Gerichtsentschluss
Veröffentlicht am 02.05.2018 von Madlen Haarbach
Der Moscheeverein „Neuköllner Begegnungsstätte (NBS)“ der Dar-as-Salam-Moschee hatte dagegen geklagt, dass er im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Vor dem Verwaltungsgericht gab es vergangene Woche zunächst eine Niederlage (tagesspiegel.de). Der Moscheeverein will das allerdings nicht hinnehmen und geht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vor, wonach der Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht 2016 den NBS rechtmäßig genannt hat. „Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Eintragung unserer Moscheegemeinde in den Verfassungsschutzbericht 2016 Bestand hat, obgleich es nie Predigten in unseren Räumlichkeiten oder anderweitige Publikationen gab, die in irgendeiner Weise grundgesetzwidrig waren“, äußerte der Imam der Moschee, Mohamed Taha Sabri, am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Der Verein will sich an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wenden, um den Beschluss „prüfen“ zu lassen. (tagesspiegel.de)