Namen & Neues
Zweckentfremdungsverbot: Bislang ein Bußgeld für illegale Ferienwohnung verhängt
Veröffentlicht am 23.05.2018 von Madlen Haarbach
Anfang Mai traten die überarbeiteten Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Mieter*innen und Eigentümer*innen müssen sich demnach unter anderem im Bezirk anmelden und eine Nummer beantragen, um die Wohnung als Ferienwohnung vermieten zu können. In Neukölln wurden bislang drei Anträge für die Genehmigung einer Ferienwohnung mit Registriernummer gestellt, sagt Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne). Anmeldungen für eine registrierungsfreie Zweckentfremdung habe es bislang nicht gegeben. Im Bezirksamt seien parallel etwa 20 Anfragen von Bürger*innen zur Gesetzesänderung eingegangen, so Biedermann. Zwar könne man bislang keine Aussagen darüber treffen, ob die Gesetzesänderung Auswirkungen auf das Vermietungsverhalten habe – allerdings entstehe definitiv ein höherer Aufwand für das Wohnungsamt, erklärt der Stadtrat.
Insbesondere die Vergabe von Registriernummern, die Bearbeitung der Leerstandsanträge und die Verfolgung rechtswidrigen Leerstands sei zeit- und arbeitsaufwendig. Dennoch betont Biedermann: „Ich finde die Neuregelung aber richtig und hoffe, dass wir auch personell in die Lage versetzt werden, das Gesetz wirklich umzusetzen. Denn sonst ist es wie mit dem Falschparken auf dem Radstreifen: ohne Kontrollen wird auch das nicht plötzlich aufhören.“ Parallel erklärt er, dass in der Vergangenheit mehrfach Bußgelder wegen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot verhängt wurden, wobei kürzlich zum ersten Mal in Neukölln ein Bußgeld für eine rechtswidrige Ferienwohnung erlassen wurde. „Wie so oft gilt hier: Das erste Mal ist immer das schwerste“, erklärt Biedermann und verspricht: „Wir werden in Zukunft definitiv verstärkt bußgeldern!“