Namen & Neues

Problemwohnungen: Die Übergangsfrist für das Zweckentfremdungsgesetz endet

Veröffentlicht am 25.07.2018 von Madlen Haarbach

Am 1. August endet die Übergangsfrist für die Novellierung des Zweckentfremdungsverbots. Die neuen Regeln schreiben Mieter*innen und Eigentümer*innen vor, zusätzlich zur Genehmigung nun auch eine Registriernummer zu beantragen, wenn diese ihre Wohnung an Feriengäste vermieten wollen. Ab kommenden Mittwoch ist nun das Anbieten und Bewerben von Wohnraum „zu anderen als Wohnzwecken“ ohne Registriernummer illegal.

Beim Bezirksamt Neukölln gingen bislang 58 Anträge auf Genehmigung einer Ferienwohnung mit Vergabe einer Registriernummer ein, weitere zehn Anträge benötigten keine Genehmigung, weil dort weniger als die Hälfte der Wohnung vermietet wird. Zum Vergleich: Das Buchungsportal Airbnb listet allein für Nord-Neukölln „mehr als 300 Gesamtunterkünfte“ auf – die alle potentiell genehmigungspflichtig sind und ab 1. August eine Registriernummer brauchen. „Wir konnten in den letzten Wochen eine rapide Zunahme der Anträge beobachten. Anfang des Monats waren wir noch sehr verwundert über die geringen Zahlen, aber anscheinend hat es sich mittlerweile herumgesprochen“, sagt Christopher Dathe von der Abteilung für Stadtentwicklung im Bezirksamt.

Das Bezirksamt könne illegalen Vermietungen derzeit in der Regel nur dann nachgehen, wenn das Wohnungsamt eine Meldung darüber erhält. Das passiere postalisch, telefonisch, per Mail aber auch online über das Meldeformular der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. „Es bleibt momentan kaum Zeit für weitere Recherchen. Dafür fehlt uns schlicht und ergreifend das Personal“, sagt Dathe. Da Registriernummern erst ab kommendem Mittwoch verpflichtend seien, könne man dem bislang nicht nachgehen. „Es wird spannend zu sehen, was am 1. August passiert, ob Airbnb tatsächlich alle Anzeigen ohne Registriernummern raus nimmt oder wir dann mit Meldungen überflutet werden“, sagt Dathe. Seit 2014 seien bereits mehrfach Bußgelder wegen dem Zweckentfremdungsverbot verhängt worden, davon zwei in Zusammenhang mit der illegalen Nutzung als Ferienwohnung.