Namen & Neues
Vorkaufsrecht für ElWe44 gescheitert - Bezirk sieht es dennoch als Erfolg
Veröffentlicht am 10.10.2018 von Maria Kotsev
Das Bezirksamt Neukölln ist daran gescheitert, von seinem Vorkaufsrecht für das Haus in der Elbestraße Ecke Weigandufer Gebrauch zu machen. Mit dem neuen Käufer konnten aber Richtlinien zur Einhaltung des Milieuschutzes und darüber hinaus vereinbart werden, wie Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) am Dienstag mitteilte. Das Haus liegt im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße und umfasst etwa 50 Mietparteien mit knapp 100 Anwohnern, sowie zwei Gewerbeflächen im Erdgeschoss. Die Mieterschaft hatte sich dafür eingesetzt, dass das Haus an einen Drittkäufer, etwa eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, verkauft werden kann.
Sie fürchteten nämlich, dass der neue Käufer den Bestand modernisieren, die Mieten stark erhöhen und Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln würde. Das hätte für viele Bewohner die Verdrängung aus dem Haus zur Folge, weil sie sich steigende Preise nicht leisten könnten. „Wir sind ein sehr diverses Haus. Das bedeutet aber auch, dass sich Einige hier nicht einfach eine Robbe nehmen und woanders hinziehen können“, erklärt Ralf Rebmann, ein Mieter in der Elbestraße. Momentan beträgt dort die Miete im Durchschnitt 6,50 Euro pro Quadratmeter. Eine Erhöhung würden die Anwohner auch in Kauf nehmen, sie müsse aber sozialverträglich sein, wie Rebmann betont. Die Hausgemeinschaft hatte deshalb in den vergangenen Wochen Demos und Protestaktionen im Bezirk organisiert.
Im Zuge der Verhandlungen um den Vorkauf hatten die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ und eine Neuköllner Genossenschaft Interesse am Kauf des Hauses gezeigt. Doch vor Ablauf der zweimonatigen Frist für den Vorkauf, die am vergangenen Sonntag endete, unterschrieb der ursprüngliche Käufer eine sogenannte Abwendungsvereinbarung. Damit verpflichtet er sich, die Vorgaben des Milieuschutzes einzuhalten. Ist diese rechtlich einwandfrei und unterschrieben, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht mehr anwenden.
Stadtrat Jochen Biedermann sieht in dem Verhandlungsergebnis einen Erfolg: „Wir haben mit der Abwendungsvereinbarung deutlich mehr erreicht, als das sonst üblich ist. Es wurde zusätzlicher Schutz für die Mieter geschaffen, den es sonst nicht geben würde.“ Der neue Käufer verpflichtete sich demnach für die nächsten 20 Jahre bzw. solange der Milieuschutz existiert, die Mietswohnungen als solche zu erhalten und nicht in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Der Bezirk hat nun auch umfassendere Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass der Käufer nicht genehmigte Modernisierungen vornimmt. Da rät Biedermann den Nachbarn zur Wachsamkeit: „Oft bekommen wir solche Maßnahmen nur über Hinweise von Anwohnern mit.“ Und einen weiteren Vorstoß konnte der Bezirk machen: „Zum ersten Mal haben wir eine Regelung zur Einhaltung der Mietpreisbremse in die Vereinbarung integriert“, erklärt der Baustadtrat.
Die Hausgemeinschaft ist mit der Lösung jedoch nicht zufrieden. „Selbst wenn mit einer solchen Vereinbarung bestimmte Ziele des Milieuschutzes gewahrt werden, ist mittelfristig eine Verdrängung von Gewerbe und sozial schwachen Mietern durch Modernisierungsmaßnahmen zu erwarten“, erklären die Mieter. Das bedeutet, dass das Kiezcafé „Erika & Hilde“ und der Lautsprecherladen „EinHorn“ im Gebäude weiterhin um ihre Zukunft bangen müssen. Denn in der Tat gibt es derzeit keinen Milieuschutz für Gewerbetreibende. Die Enttäuschung und Kritik der Anwohner kann Jochen Biedermann verstehen. In Anbetracht des aktuellen Gewerbemietrechts könne der Bezirk da jedoch nichts machen.
Auch kritisieren die Anwohner der Elbestraße, dass das Vorkaufsrecht der Berliner Bezirke „kein Recht auf Vorkauf“ sei, da durch die Möglichkeit der Abwendungsvereinbarung immer noch der Käufer die letzte Entscheidung treffe. Der Bezirk habe da stets das Nachsehen. Deshalb hatten einige Mitglieder der Hausgemeinschaft in der vergangenen Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung eine härtere Linie bei Abwendungsvereinbarungen von Stadtrat Biedermann gefordert. Deren Inhalt solle nicht verhandelbar und zugunsten eines umfassenden Mieterschutzes maßgeblich vom Bezirk bestimmt werden. Biedermann sieht da aber rechtliche Einschränkungen: „Wenn wir mit unrealistischen Forderungen in die Vollen gehen und es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bei der die Vereinbarung vom Verwaltungsgericht gekippt wird, stehen die Mieter wieder ganz ohne Schutz da. So etwas machen wir nicht!“