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Sozialwohnungen am Maybachufer: Eigentümerin verzichtet auf drastische Mieterhöhungen
Veröffentlicht am 13.02.2019 von Julia Weiss
Lange wurde vor Gericht gestritten, nun können die Mieter der ehemaligen Sozialwohnungen am Maybachufer 40-42 und in der Manitiusstraße 17-19 aufatmen. Die Eigentümerin verzichtet auf Mieterhöhungen von bis zu 330 Euro pro Monat. Diese hatte sie angekündigt, als die Sozialbindung für die Wohnungen Ende 2017 auslief. Der Verzicht steht am Ende eines langen Rechtsstreits mit der Berliner Investitionsbank (IBB), die als Aufsichtsbehörde fungiert.
Weniger drastische Mieterhöhungen um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren behält sich die Eigentümerin aber weiterhin vor. Das teilte sie den Mietern in einem Schreiben mit, das diese bei Twitter veröffentlicht haben. Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) sollen davon aber bis zum 31. Dezember verschont bleiben.
Ein Kampf ist gewonnen, andere bleiben. „Berlin verliert jedes Jahr mehr Sozialwohnungen als gebaut werden“, sagt Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) auf Nachfrage. Wer Sozialwohnungen baut und dabei vom Staat gefördert wird, verpflichtet sich nur für eine gewisse Zeit, die Wohnungen günstig zu vermieten. Danach dürfen Eigentümer Marktpreise verlangen. Für die einkommensschwachen Mieter wird das zum Problem.
Können Eigentümer länger verpflichtet werden? Aus Sicht von Baustadtrat Biedermann wäre das die Lösung. „Ich bin für das Prinzip: Einmal gefördert, für immer gebunden“, sagt er. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied vor Kurzem allerdings anders. Geklagt hatte eine Wohnungsbaugenossenschaft aus Hannover, die sich gegen eine alte Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen wehrte (Az. V ZR 176/17), nach der Sozialwohnungen dauerhaft Sozialwohnungen bleiben sollten. Eine solche Klausel ist laut BGH unwirksam. Aus dem Urteil geht hervor: Der Wohnungsbaugenossenschaft könne keine Sozialbindung mehr auferlegt werden, nachdem die mit der Förderung verbundenen Vorteile aufgebraucht sind.