Namen & Neues
Wie die Immobilienfirma Aspire das Vorkaufsrecht umgeht
Veröffentlicht am 20.02.2019 von Maria Kotsev
Die Firma Aspire ist Teil eines Firmengeflechts, das Berliner Immobilien kauft und an internationale Anleger weiterverkauft. Vorzugsweise sind das Häuser, die zum Kaufzeitpunkt noch nicht modernisiert sind und in Gebieten, wo die Kaufpreise noch relativ niedrig sind – also welche mit „Potenzial“. Auf der Website von Aspire wird Berlin als „sich am schnellsten entwickelnde und vielversprechendste Stadt Europas“ bezeichnet. Aspire kaufte bereits 30 Immobilien in Berlin, darunter sechs in Neukölln: Genauer sind das die Hobrechtstraße 40, die Donaustraße 10, die Wildenbruchstraße 6, die Hermannstraße 232, die Weisestraße 21 und die Emserstraße 102.
Wie Recherchen des RBB und der Berliner Zeitung ergeben, richten sich die Angebote vorwiegend an israelische Interessent*innen. Ihnen wird ein „Rundum-Sorglos-Paket“ angeboten, das heißt Aspire kümmert sich um die Finanzierung, den Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung. Der Käufer muss dafür nur Vollmachten an Notare und Anwälte in Berlin erteilen. „Und auch nachdem die Wohnungen verkauft sind, verdienen Firmen des Unternehmensverbunds weiter daran: Verwaltung, Sanierung und immer häufiger auch die Vermietung von möblierten Apartments – all das wird vermittelt“, schreibt der rbb.
Oft werden die Wohnungen als Ferienwohnungen oder „möbliertes Wohnen auf Zeit“ zu horrenden Preisen vermietet. Eigentlich fällt diese Praxis unter das Zweckentfremdungsverbot. Doch das gilt nur für Wohnungseigentümer*innen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Praxis ist auch dem Bezirksamt Neukölln durch Beschwerden von Mieter*innen bekannt. Sie ist dem Bezirk „ein Dorn im Auge“. Diese Vermietungspraxis finde man recht häufig, wenn aus Eigentumswohnungen das Maximum an Rendite herausgeholt werden solle. „Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden“, sagt Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) dem Tagesspiegel.
Noch lukrativer wird der Wohnungskauf für Anleger*innen durch diesen illegalen Kniff: Aspire schließt mit den israelischen Käufer*innen Nebenvereinbarungen ab. Diese versprechen etwa eine Einkunftsgarantie von jährlich bis zu fünf Prozent des Kaufpreises. In den deutschen Kaufverträgen werden die Nebenvereinbarungen nicht erwähnt. So wird es Mieter*innen erschwert, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Denn nach deutschem Recht steht ihnen der Vorkauf zu – und zwar unter den gleichen Konditionen, die der ursprüngliche Käufer hat. Davon, dass diese Praxis nach deutschem Recht illegal ist, wissen die isrealischen Anleger*innen meist nichts.
Mieter*innen berichteten dem RBB und der Berliner Zeitung auch, dass Aspire ihnen die Ausübung ihres Vorkaufsrechts erschwerte: Nötige Informationen wurden nicht herausgeben, oder sie wurden hingehalten und die Kontaktaufnahmen wurde hinausgezögert. Auch das Aspire Wohnungen in Kiezen kauft und verkauft, wo Anwohner*innen relativ niedrige Einkommen haben, ist kein Zufall: So sinkt automatisch die Wahrscheinlichkeit, dass Mieter*innen ihr Vorkaufsrecht anwenden können.
Davon weiß das Bezirksamt nichts: „Der Bezirk spielt in diesen Verfahren keine Rolle und uns haben auch keine Anfragen betroffener Mieter*innen erreicht. Das Mieter*innenvorkaufsrecht greift nur, wenn die Bewohner*innen schon zum Zeitpunkt der Aufteilung in Eigentumswohnungen dort gewohnt haben. Das ist aber ganz häufig nicht der Fall“, erklärt Biedermann. Doch auch hier gilt: Das ist Bundesgesetzgebung, die geändert werden müsste. „Meine Position: wer eine vermietete Wohnung kauft, darf grundsätzlich kein Recht zur Eigenbedarfskündigung haben“, fordert Biedermann. Sollten sich die Vorwürfe aus der Berichterstattung erhärten lassen, so der Stadtrat weiter, hoffe er auf Konsequenzen für Aspire. Die Mieter*innen sollten sich dafür juristische Unterstützung holen, so sein Rat.