Namen & Neues
Vorlage für Abwendungsvereinbarungen überarbeitet
Veröffentlicht am 27.03.2019 von Madlen Haarbach
Die Senatsverwaltung für Wohnen hat das Muster für Abwendungsvereinbarungen überarbeitet, „um die Ziele des Erhaltungsrechts noch effektiver umzusetzen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Hinzugekommen sind Informationsrechte für Mieter*innen und mietpreisdämpfende Regelungen. Betroffene Hauseigentümer*innen müssen demnach bei Modernisierungsmaßnahmen künftig Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung beantragen, die mit Mietpreisbindungen verbunden sind. Mietsteigerungen werden über über die Mietpreisbremse hinaus gedeckelt. Außerdem werden Staffelmietverträge ausgeschlossen und die Kündigung für Eigenbedarf eingeschränkt. Eine Abwendungsvereinbarung wird in der Regel unterzeichnet, wenn der Käufer eines Hauses im Milieuschutzgebiet den Vorkauf durch das Bezirksamt vermeiden möchte.
„Grundsätzlich finde ich gut, dass die Abwendungsvereinbarungen verschärft werden sollen, das habe ich schon oft gefordert“, sagt Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann. Was die praktische Umsetzung betrifft, habe er allerdings noch einige Fragezeichen. „Ich hoffe, dass der Senat nicht dabei bleibt, den Bezirken die Handlungsempfehlung zu überreichen und dann kann jeder Bezirk damit machen, was er will. Ich erwarte da schon auch mehr Unterstützung bei der Durchführung und Ausübung des Vorkaufsrechtes.“ Das setze auch die zwingende Bereitschaft voraus, das Vorkaufsrecht auszuüben. Er beobachte, dass die Zahl der von Käufer*innen abgegebenen Abwendungsvereinbarungen eher zurück gehe – und das sei ja das Gegenteil von dem, was erreicht werden solle. „Wer härtere Auflagen fordert, muss im Zweifel auch liefern – und vorkaufen“, so Biedermann.