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Zwangsräumung trotz Quarantäne? Räumungstermin knapp verhindert
Veröffentlicht am 18.03.2020 von Madlen Haarbach
Die Mieter*innenvernetzung der Wohnhäuser des Eigentümers Akelius berichtet, dass am heutigen Mittwoch um acht Uhr morgens versucht worden sei, eine wegen des Coronavirus unter Quarantäne stehende Mieterin zwangszuräumen. Die Frau soll sich am 15. März wegen des Verdachts einer Infektion haben testen lassen und befinde sich seither in ärztlich angeordneter Isolation. Das Testergebnis stehe noch aus. Der zuständige Gerichtsvollzieher soll am Dienstag informiert worden sein, habe die Räumung aber nicht abgesagt.
Das Wohnungsunternehmen bestätigte den Vorfall auf Tagesspiegel-Anfrage. „Akelius ist mit der aktuellen Situation zum Coronavirus vertraut und behandelt jeden Fall mit äußerster Sorgfalt. Mieter und Mieterinnen haben grundsätzlich während einer Quarantäne keine Zwangsräumung zu befürchten“, versichert Europa-Chef Ralf Spann. Jede gegenteilige Behauptung sei falsch. Wichtig sei, dass das Unternehmen darüber rechtzeitig mit einem entsprechendem Attest informiert werde. „Die Mieterin in Berlin-Neukölln kann selbstverständlich in der Wohnung in Quarantäne verbleiben.“ Von der Quarantäne-Situation dieser Mieterin habe Akelius nichts gewusst. Das Unternehmen habe am Dienstag um 16.44 Uhr von der Abgeordneten Karin Schmidberger (Grüne) von den Vorgängen erfahren. Man habe sofort versucht, den Gerichtsvollzieher zu erreichen – scheinbar nicht erfolgreich. Um sicher zu gehen, dass nicht geräumt werde, sei ein Mitarbeiter selbst vor Ort gewesen. Aus der Senatsverwaltung für Inneres hieß es bereits am Montag, dass eine entsprechende Anfrage des Tagesspiegels bezüglich dem aktuellen Umgang mit Zwangsräumungen aufgrund der aktuellen Lage erst Ende der Woche beantwortet werden könne.