Namen & Neues
Erst gestiftet und dann verkauft: Mieter:innen kämpfen ums Vorkaufsrecht
Veröffentlicht am 10.02.2021 von Madlen Haarbach
Wie frei können Stiftungen mit Immobilien umgehen, die ihnen vererbt werden? Die Frage stellt sich aktuell angesichts des Verkaufs eines Hauses in der Anzengruberstraße. Die frühere Eigentümerin Margarete Windschild hatte das Haus 1995 an das Evangelische Johannesstift aus Spandau vermacht, das Arme, Kranke, Alte, Geflüchtete und Kinder unterstützen soll. Die Stiftung hat das Haus, die Anzengruberstraße 24, nun verkauft – und damit unverhofft einen Streit um den richtigen Umgang mit gestifteten Erbe entfacht. Denn die Stiftung hat offenbar an einen profitorientierten Investor verkauft. Der Name ist öffentlich nicht bekannt, es soll sich um ein deutsches Unternehmen handeln, das bereits mehrfach in Immobilien investiert hat.
Das Gebäude sei verkauft worden, um den Neubau einer sozialen Einrichtung finanzieren zu können, sagt Stiftungssprecherin Lilian Rimkus am Telefon. Das entspreche dem Zweck der Stiftung – und dieser Zweck sei auch Margarete Windschild wichtig gewesen. Ihr Testament habe diverse Auflagen enthalten, an die das Erbe der Immobilie geknüpft worden sei – ein Weiterverkauf generell oder lediglich an gemeinnützige Unternehmen sei nicht darunter gewesen. Die Mieter:innen der Anzengruberstraße 24 seien erstmals im November 2019 über einen anstehenden Verkauf informiert worden, Bedenken hätten sie bis zum tatsächlichen Verkauf ein Jahr später nicht geäußert. Aus Sicht der Stiftung verlief der gesamte Verkaufsprozess transparent.
Die Empörung der Mieter:innen habe sie überrascht, sagt Rimkus. Die Stiftung hat laut Rimkus auch explizit Gespräche mit den sechs landeseigenen Unternehmen geführt, diese hätten aber kein Interesse an dem Haus gezeigt. Viele potenzielle Interessenten hätten das Haus mutmaßlich auf Grund der Bedingungen, die die Stiftung stellt, nicht kaufen wollen. Auch die Mieter:innen hätten nicht den Wunsch geäußert, das Haus etwa über ein Genossenschaftsmodell oder das Mietshäusersyndikat selbst zu erwerben. „Wir können nur an jemanden verkaufen, der auch ein Angebot macht“, sagt Rimkus.
Armin Kuhn von der Mieter:inneninitiative, die sich selbst „Anzi24 bleibt!“ getauft hat, widerspricht: Die Nachbar:innen hätten sich nach dem Schreiben 2019 informiert und ihre Sorgen auch mehrfach den Verantwortlichen beim Johannesstift gegenüber geäußert. „In Telefonaten und im Mailaustausch mit den Verantwortlichen wurde uns mehrfach suggeriert, das Johannesstift suche nach einem gemeinwohlorientierten Käufer und sorge dabei auch für Sicherheiten für uns Mieter:innen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Wir haben mehrfach bis in den Sommer hinein immer wieder nachgefragt, wie der Stand ist, und haben dabei nie aussagekräftige Antworten bekommen“, sagt er. Die Stiftung habe weder den Mieter:innen direkt angeboten, das Haus selbst zu kaufen, noch hätten diese einen entsprechenden Wunsch geäußert. „Wir sind ein ’normales‘ Neuköllner Mietshaus, mit vielen Menschen, die ganz andere Sorgen haben, als ihr Haus in Selbstverwaltung zu übernehmen und sich dafür auch gemeinsam zu verschulden. Viele von uns beziehen Transferleistungen oder kleine Renten, sind chronisch krank oder auch aufgrund von sprachlichen Barrieren nur schwer in der Lage, die ‘Rettung‘ des Hauses selbst zu übernehmen“, sagt Armin Kuhn. Die Mieter:innen hätten der Stiftung schlicht vertraut – und nicht damit gerechnet, dass diese an einen privaten Investor verkaufen würde.
Lilian Rimkus verweist auf eine „Sozialcharta“, die mit den neuen Käufer:innen vereinbart worden sei. Darin enthalten sind einige Regelungen, die die Bestandsmieter:innen etwa vor Sanierungen, Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen schützen sollen. Aus Sicht der Mieter:innen geht diese Charta allerdings kaum über den aktuellen gesetzlichen Mieterschutz hinaus und sei „praktisch wertlos“. Die Mieter:innen sehen darin gar einen „Täuschungsversuch, der den sozialen Prinzipien des bisherigen Eigentümers eklatant entgegensteht“, heißt es in einer Erklärung. So unterscheide sich die Sozialcharta lediglich durch einen geringfügig besseren Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und durch gewisse Garantien für die beiden Gewerbe, einen polnischen Delikatessenladen und ein Lottogeschäft, von Maßnahmen wie Mietendeckel und Milieuschutz.
Dem widerspricht Lilian Rimkus: Aus Sicht der Stiftung könne die Charta die Mieter:innen effektiv vor Verdrängung schützen. Der zuständige Baustadtrat Jochen Biedermann betrachtet die Charta nicht als gänzlich wertlos – „aber welche Rechtswirksamkeit sie am Ende hat/hätte, kann ich auch nicht abschließend beurteilen“, sagte er dem Tagesspiegel. Allerdings gebe es mittlerweile Gespräche mit dem neuen Käufer, auch über eine mögliche Abwendungsvereinbarung – die wiederum in Teilen über die „Sozialcharta“ der Stiftung hinausgehen würde.