Namen & Neues

155 rechte Straftaten in neun Monaten registriert

Veröffentlicht am 14.04.2021 von Madlen Haarbach

Ein Mann kauft ein Handy mit einem gefälschten Ausweis, in dem er sich als sogenannter Reichsbürger ausweist – also die Existenz der Bundesrepublik leugnet. Ein weiterer hebt mehrfach auf seinem Balkon den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß. Unbekannte verstopfen die Türschlösser eines migrantischen Vereines, um den Mitgliedern den Zugang zu erschweren. Ein unbekannter Mann beleidigt Schwarze Jogger rassistisch. SS-Runen und Hakenkreuze werden an Hausfassaden, Spielplätze und Wohnungstüren geschmiert, Autos in Brand gesetzt. Politiker:innen und Engagierte werden per SMS und E-Mail bedroht. Das sind nur einige Beispiele für die insgesamt 155 Straftaten, die die Polizei zwischen dem 12. Juni 2020 und 12. März 2021 als rechtsmotivierte, politische Kriminalität erfasst hat. Bei 17 der registrierten Straftaten handelt es sich um Nachmeldungen für den Zeitraum vor dem 12. Juni.

Die Zahlen gehen aus der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader hervor, die die rechten Delikte regelmäßig bei der Senatsverwaltung abfragen. Zu den Straftaten zählen insgesamt acht Gewaltdelikte: Da ist der unbekannte Mann, der eine Frau am 9. April 2020 nachmittags in Buckow erst antiziganistisch beleidigte und dann mit dem Fahrrad absichtlich anfuhr. Oder der Mann, der mehrere Personen am 24. August in Nord-Neukölln erst rassistisch beschimpfte und dann mit einer Spielzeugpistole Kunststoffpfeile auf sie schoss. 62 Straftaten waren sogenannte Propagandadelikte, also etwa Hakenkreuzschmierereien. Dazu hält die Antwort auch fest: „Es ist bekannt, dass für die rechtsextremistische Szene – gerade in Neukölln – Schmierereien und Graffiti ein Mittel sind, um Drohkulissen gegen politische Gegner aufzubauen und um eine symbolische Dominanz im Kiez zu suggerieren.“ Allerdings gebe es keine Erkenntnisse dafür, dass die Schmierereien als „Zielmarkierungen“ für politische Gegner:innen dienen würden – und es lasse sich auch kein grundsätzliches Muster bei den Geschädigten feststellen.

Bei insgesamt 85 Straftaten handelt es sich um „sonstige Delikte“, wozu etwa Sachbeschädigungen oder Beleidigungen zählen – aber auch der dringende Verdacht, dass Tatverdächtige einen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft planten.