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Neuköllner Neonazi Maurice P. nach rassistischem Übergriff vor Gericht

Veröffentlicht am 23.03.2022 von Madlen Haarbach

Der Neuköllner Neonazi Maurice P., unter anderem einer der Köpfe hinter der sogenannten „Schutzzonen“-PR-Kampagne der Berliner NPD, muss sich ab dem 6. April vor Gericht verantworten. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Morgenpost“ (Abo) auf Anfrage.

P. wird unter anderem vorgeworfen, im Juli 2021 einen Jamaikaner in Rudow aus rassistischen Gründen mit einem Messer attackiert und verletzt zu haben. Zudem soll er etwa an einer Schlägerei zwischen Rechtsextremen und Linken in Neukölln beteiligt gewesen und vor dem Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma im Tiergarten den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben. In der Sammelklage der Staatsanwaltschaft ist er wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sowie Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins angeklagt. Die Tatvorwürfe erstrecken sich über die Jahre 2018 bis 2020.

Dass P., wie die „Morgenpost“ schreibt, eine „Führungsfigur“ der Berliner Neonazi-Szene sei, zweifeln Szenebeobachter:innen an. So gibt es bislang etwa keine bekannten Hinweise auf nähere Kontakte zwischen P. und den Neonazi-Kadern rund um einen der Hauptverdächtigen der Neuköllner Anschlagsserie, den ehemaligen NPD-Kreisvorsitzenden Sebastian T. T. gilt als eine der wichtigsten Führungsfiguren der Neonazi-Szene in Berlin und engagiert sich derzeit insbesondere bei der rechtsextremen Kleinstpartei „III. Weg“. Bei der Schutzzonen-Kampagne der NPD handelte es sich, allen verfügbaren Informationen nach, um reine Propaganda-Aktionen, an denen zumeist nur eine einstellige Zahl von Neonazis beteiligt war (NL vom 19. September 2018). Von der Kampagne und dem angeblichen Versuch der NPD, eine rechtsextreme Bürgerwehr in Berlin zu installieren, war nach 2018 nicht mehr viel zu hören.

Nach Tagesspiegel-Informationen wird P. allerdings, wie auch die Morgenpost schreibt, vom Staatsschutz des Landeskriminalamtes als „rechtsextremer Gefährder“ geführt und zählt damit zu den 71 Neonazis, die bundesweit unter genauerer Beobachtung stehen. Was genau zu dieser Einstufung führte, ist allerdings unklar. Naheliegend wäre eine gewisse Gewaltbereitschaft, die sich aus den ihm vorgeworfenen Übergriffen ergibt.