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von Christian Hönicke

Veröffentlicht am 21.11.2019

Wird das neue Jahn-Stadion für Berlin zum Eigentor? Nach Tagesspiegel-Informationen haben mehrere Stadtplaner und Juristen gegenüber Senatsverwaltungen und Planungsbeteiligten erhebliche Bedenken gegen das beabsichtigte Vorgehen geäußert. Sie sehen gute Chancen für die zu erwartenden Anwohnerklagen gegen den 120-Millionen-Euro-Neubau in Prenzlauer Berg. Ein Kritiker spricht von einem „Taschenspielertrick“ der Verwaltungen, mit dem geltendes Recht ausgehebelt werden solle. Ein anderer sagt: „Es droht ein neuer BER.“

Die Kritik richtet sich gegen den von den beteiligten Verwaltungen Ende Oktober gefundenen Kompromiss zum Stadion. Er sieht vor, dass das Stadion schon vor der Aufstellung des nötigen Bebauungsplans gebaut wird. Dieser soll zwar parallel begonnen, aber erst später nachgereicht werden.

Nach Ansicht mehrerer Rechtsexperten ist dieses Vorgehen höchst heikel. Genehmigt werden dürfe das Stadion erst, wenn der Bebauungsplan tatsächlich fertig sei und somit Planreife für die Arena bestehe. Wir versuchen, die wichtigsten Fragen zu beantworten:

  • Was ist beim Stadion geplant? Verkürzt gesagt: einen Neubau zu errichten, der stadionbaurechtlich aber lediglich als Umbau deklariert werden soll. Dieser Kompromiss kam auf Wunsch der Senatsportverwaltung zustande, der Betreiberin und Eigentümerin des Jahn-Sportparks. Sie will das alte Stadion ab 2020 abreißen und bis 2024 für insgesamt 120 Millionen Euro ein neues bauen lassen. Deklariert als „Ersatzneubau“, der nach dem „Baulückenparagraph“ 34 des Baugesetzbuches genehmigt werden soll. Dieser Paragraph wird bevorzugt bei Wohnhäusern oder Bürobauten verwendet. Immerhin Lärm- und Verkehrsgutachten für das neue Stadion sollen nach Angaben der Sportverwaltung vor dem geplanten Abriss des alten im Sommer 2020 fertig sein.
  • Greift der §34 auch bei einem Stadion? Nicht ohne Weiteres. Bei einem Sportstadion ist zusätzlich das Bundes-Immissionsschutzgesetz samt Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beachten. Seit 1991 werden darin die Lärmschutz-Grenzwerte für Stadien geregelt. Rund um ein Stadion wird darin eine ausgeweitete Nachtruhe geregelt, ab 20 Uhr gelten zudem strengere Lärmvorgaben. Das hat zuletzt der Fußball-Bundesligist SC Freiburg erfahren – um dessen neues Stadion tobt derzeit ein Rechtsstreit. Für vor 1991 gebaute Sportanlagen gilt dabei eine Ausnahme: der sogenannte „Altanlagenbonus“. Der sieht höhere Lärmgrenzwerte und keine prinzipielle Einschränkung der Betriebszeiten vor. Er greift auch für das derzeitige „Große Stadion“ im Jahn-Sportpark (Baujahr 1952).
  • Ist das neue Jahn-Stadion nun ein Alt- oder ein Neubau? Die Sportverwaltung deklariert es als „Ersatzbau“. So soll nach Ansicht von Beobachtern erreicht werden, dass das aufwendige Genehmigungsverfahren umgangen wird, das für einen echten Stadionneubau in dieser dicht besiedelten Innenstadtlage notwendig wäre. Gemäß der Definition als „Ersatzneubau“ soll die neue Arena daher wie die alte nun doch nur 20.000 Zuschauerplätze bekommen. Die zuletzt noch vorgesehene Erweiterungsoption auf 30.000 Plätze sei nicht mehr geplant, versichert die Sportverwaltung auf Nachfrage: „Der Betrieb des Stadions wird sich vollumfänglich im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen.“ Durch das neue Stadion werde sich rein gar nichts ändern. Juristen halten diese Argumentation für nicht haltbar. Stadionrechtlich sei es ein Neubau. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung stellt klar, dass der Bonus für Altanlagen nur gilt, wenn sie „nicht wesentlich geändert werden“. Erlaubt ist lediglich ein „Rückbau von Teilen der Anlage“, kein Komplettabriss. Zwar ist der Kompromiss nach Ansicht von Beteiligten ein Fortschritt im Vergleich zum vorher angedachten Verfahren, das Stadion komplett ohne B-Plan zu errichten. Es bleiben jedoch Zweifel an der Rechtssicherheit.
  • Ist ein Bebauungsplan notwendig? Grundsätzlich ja. Laut Senat hat der Umbau des Jahn-Sportparks zum „Inklusionssportpark“ eine gesamtstädtische Bedeutung. Die Stadtentwicklungsverwaltung, die das Stadion bauen soll, bestand deshalb auch zunächst auf einem ordentlichen B-Planverfahren für das komplette Areal. Doch dem Vernehmen nach setzten sich Sport- und Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Senatsbaudirektorin Regula Lüscher mit ihrer Ansicht durch, es genüge, den B-Plan per Aufstellungsbeschluss „auf den Weg zu bringen“ und später nachzureichen. Baurechtsexperten halten dagegen einen rechtlich einwandfreien B-Plan vor Baubeginn für erforderlich. Auch Pankows Bezirksbaustadtrat Vollrad Kuhn (B‘90/Grüne) sieht nach dem Kompromiss weiter das Risiko, der Bau könnte nicht rechtssicher geplant sein und daher beklagt werden.
  • Wie sieht ein rechtssicherer B-Plan aus? Er muss den gesamten Jahn-Sportpark umfassen. Denn auch die restliche Anlage soll für 65 Millionen Euro umgebaut werden. Neben dem Stadion sind weitere Gebäude geplant, darunter ein Sporthallenturm. Das Problem: Die finale Planung für den Restpark steht noch gar nicht fest. Die Machbarkeitsstudie soll Mitte 2020 aktualisiert werden. Erst dann könnte der B-Plan in Angriff genommen werden – seine Aufstellung würde zwei bis drei Jahre dauern. In dem Zuge müsste auch die Ortsverträglichkeit eines Stadionneubaus detailliert geprüft werden. Außerdem ist ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren erforderlich. Der B-Plan muss zudem die Schnittstellen zum Mauerpark berücksichtigen. Dort sind sonntags wegen Flohmarkt und Karaoke bis zu 40.000 Menschen unterwegs. Der Mauerpark soll ebenfalls erweitert und umgebaut werden – der entsprechende B-Plan ist ebenfalls noch nicht fertig.
  • Wer genehmigt den Stadionbau? Dieselbe Stadtentwicklungsverwaltung, die das Stadion auch bauen soll. Nach Angaben von Beteiligten erhöht dieser Interessenkonflikt das Risiko, die Rechtssicherheit nicht eingehend zu prüfen.
  • Wie hoch ist das Risiko von Anwohnerklagen? Sehr hoch. Beteiligte der Stadionplanung verweisen im Hinblick auf das Beispiel Freiburg auf das „klagefreudige Umfeld“ am Mauerpark und gehen von mehreren Widersprüchen aus. Juristen raten den beteiligten Senatsverwaltungen daher, eine Abrissgenehmigung für das alte Stadion erst zu erteilen, wenn eine wirklich rechtskonforme Raumplanung für das neue steht. Sie befürchten andernfalls, dass ein Rechtsstreit um das Stadion bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen und mehrere Jahre dauern würde.
  • Warum gehen die Senatsverwaltungen dieses Risiko ein? Das ist die spannendste Frage. Die ursprünglich angedachte Veranstaltung der Special Olympics 2023 entfällt als Grund – das ist nicht mehr zu schaffen. Der Zeitdruck resultiert nach Ansicht von Insidern aus zwei externen Faktoren. Erstens hat das Abgeordnetenhaus nun die gewünschten Millionen für den von der Sportverwaltung gewünschten Abriss zur Verfügung gestellt. Die sollen offenbar genutzt werden, bevor sie verfallen. Und zweitens steht die Sportverwaltung wohl unter starkem Druck der Sportverbände. Demnach fordern insbesondere der Deutsche Fußballbund und der Leichtathletikverband einen schnellen Neubau. Die Fußballer wollen das Stadion für einen weiteren potentiellen Berliner Dritt- oder Zweitligisten sowie Jugend- und Frauen-Länderspiele. Die Leichtathleten planen in der zentralen Hauptstadtlage öffentlichkeitswirksame Deutsche Meisterschaften. Weil die Sportverwaltung den Bau „auf Biegen und Brechen“ so schnell wie möglich durchsetzen wolle, mische sie Begriffe aus dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht wild durcheinander, kritisiert ein Experte. So drohe im schlimmsten Fall „ein neuer BER“ – das könne Berlin sich nicht leisten. – Text: Christian Hönicke

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Diesen Text haben wir dem neuen Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Pankow entnommen. Den gibt es in voller Länge und kostenlos hier: leute.tagesspiegel.de
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Zum Autor: Christian Hönicke ist Pankower. Wenn Sie Anregungen, Kritik oder Wünsche haben, schreiben Sie ihm einfach eine E-Mail an leute-c.hoenicke@tagesspiegel.de.