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von Christian Hönicke

Veröffentlicht am 18.01.2024

Pankow will weiter Poller-Sperren einbauen – trotz der Niederlage von Rosenthal. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte unlängst gegen die Abriegelung des Nesselwegs geurteilt – mit der Begründung, Durchgangsstraßen dürften nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gesperrt werden.

Das Bezirksamt Pankow hatte die schmale Wohnstraße im August 2023 mit Schildern und Pollern auf halber Strecke zwischen Schönhauser und Friedrich-Engels-Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Zuvor hatte die Bezirksverordnetenversammlung Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs gefordert.

Doch Poller-Sperren an anderen Stellen hält der Bezirk weiterhin für statthaft – insbesondere bei Kiezblocks. Zwar hat das Verwaltungsgericht Berlin explizit den Begriff „Kiezblock“ in seiner Pressemitteilung verwendet. „Bei den vom Gericht beanstandeten Pollern handelt es sich jedoch um eine einzelne Absperrung“, entgegnet Bezirksstadtrat Cornelius Bechtler (Grüne). Das sei gerade kein Kiezblock mit einem umfassenden Verkehrskonzept. „Daher sehe ich nicht, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlins direkt auf die im Bezirksamt Pankow laufenden Kiezblock-Planungen übertragbar ist.“

Derzeit gibt es in Pankow einen Kiezblock: im Komponistenviertel in Weißensee. Demnächst soll eine Beruhigung des Viertels rund um den Arnimplatz hinzukommen. Während in Weißensee zunächst noch keine Pollersperren installiert wurden, sind diese am Arnimplatz von Beginn an eingeplant. So soll die Paul-Robeson-Straße auf halber Höher verpollert werden, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden.

Bechtler hält diese Planungen für rechtskonform. Sie seien „auf Basis einer umfangreichen Bestandsanalyse des Planungsraums mit der entsprechenden Verkehrsbelastung sowie Unfallstatistiken erstellt“ worden: „Insoweit sind wir sicher, dass die Planungen entsprechend gerichtsfest sind.“

Im Nesselweg allerdings wird die Sperre verschwinden. Man habe sich „nach eingehender Beratung“ gegen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Urteil entschieden. Das teilte die für das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zuständige Stadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) mit. „Persönlich bedauere ich sehr, dass die von der BVV Pankow beschlossene und von den Anwohnern als große Erleichterung empfundene Lösung zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs beklagt wurde und einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten konnte.“

Die Verkehrsberuhigung in „reinen Anwohnerstraßen“ bleibe für das Bezirksamt aber „selbstverständlich weiter ein wichtiges Ziel“. In einem ersten Schritt solle die bereits vor Ort errichtete Querungshilfe für Fußgänger für mehr Verkehrssicherheit im Nesselweg sorgen.

Eine weitere Pollersperre befindet sich in der Fahrradstraße Ossietzkystraße. Dort hat der Bezirk unlängst die Durchfahrt zum Majakowskiring abgeriegelt. Allerdings liegen dieser Maßnahme Verkehrszählungen zugrunde, die hunderte illegale Autodurchfahrten pro Tag nachwiesen.

Eine ähnliche Sperre plant das SGA aus denselben Gründen in der Fahrradstraße Stargarder Straße in Prenzlauer Berg. Hier will man möglichen juristischen Problemen nun von vornherein aus dem Weg gehen. Um die Pollerreihe auf Höhe der Gethsemanekirche zu errichten, könnte ein Teil der Straße für den Autoverkehr entwidmet werden. „Das Bezirksamt prüft zurzeit, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Modalfilters mittels straßenrechtlicher Teileinziehung nach Paragraf 4 des Berliner Straßengesetzes geschaffen werden können“, so Anders-Granitzki.

Der Paragraf ermöglicht die Teileinziehung einer Straße zur „Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten“ und „zur Realisierung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung“. Dann könnten „bestimmte Verkehrsarten auf Dauer (…) ausgeschlossen werden“ – in diesem Fall der Autoverkehr.