Intro

von Christian Hönicke

Veröffentlicht am 07.03.2024

eine Verschiebung um mindestens ein Jahr fürchtet die Gesobau im Ringen um die Geflüchtetenunterkunft am Schlosspark Schönhausen. „Die Verzögerung des Bauvorhabens bis nach dem Ende der Schonzeit würde mindestens ein weiteres Jahr bedeuten, in dem geflüchtete Menschen weiter in prekären Wohnverhältnissen leben müssen“, teilte eine Sprecherin des kommunalen Wohnungsbauunternehmens mit.

Nach dem jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) muss ein aufwendiges Artenschutzverfahren an der Kavalierstraße durchgeführt werden. Inzwischen ist die Baumfäll-Schonzeit angelaufen. Sie endet erst im November – bis dahin sind die für den Neubau notwendigen Rodungen nicht mehr regulär möglich.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft will in den begrünten Höfen an der Kavalierstraße zwei Gebäude mit 99 Wohnungen errichten. Diese waren zunächst als reguläre Wohnhäuser geplant, nach dem Widerstand von Anwohnern und aus der Pankower Lokalpolitik sollen sie nun per Sonderbaurecht als Geflüchtetenunterkünfte errichtet werden.

Pankows Umwelt- und Naturschutzamt hatte der Gesobau die dafür nötige Rodung von Bäumen und Sträuchern untersagt. Die geplanten Baumfällungen bedrohen demnach geschützte Vogel- und Fledermausarten – darunter den Großen Abendsegler, die Zwergfledermaus, die Mückenfledermaus und die Breitflügelfledermaus.

Das Artenschutzverfahren wird derzeit von der unteren Naturschutzbehörde des Bezirks durchgeführt. Dieses wird mindestens noch bis zum 29. März laufen, teilte die zuständige Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) mit.

Für eine Fällung der mindestens 36 Bäume in der Schonzeit würde die Gesobau eine Ausnahmegenehmigung des Bezirks benötigen. Ein solcher Antrag sei bisher im Umwelt- und Naturschutzamt „nicht eingegangen“, erklärte Anders-Granitzki.

Das bestätigte die Gesobau. Ob sie die Genehmigung überhaupt beantragen wird, ist offenbar noch unklar. „Nach Abschluss des laufenden Artenschutzverfahrens und Abnahme der Ausgleichsmaßnahmen durch die untere Naturschutzbehörde werden wir über die weiteren Schritte entscheiden“, so die Sprecherin.

Wie die Chancen auf Erteilung einer Ausnahme-Fällgenehmigung in diesem Fall stehen, dazu wollte sich Anders-Granitzki nicht äußern. „Nach Eingang eines Antrags kann eine Befreiung geprüft werden“, teilte sie lediglich mit.