Kiezkamera
Veröffentlicht am 30.04.2020 von Christian Hönicke
Radwegparker ade? Neue StVO-Regeln sind für das Ordnungsamt „kaum durchzusetzen“. Seit dieser Woche sollen Falschparker und Raser zur Kasse gebeten werden. Viele Regelungen wurden verschärft, Bußgelder wurden erhöht. So ist das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen, also aufgemalten Radwegen auf der Straße, ab sofort verboten. Bisher war das Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Strafe: ab 55 Euro – in schweren Fällen bis zu 100 Euro und ein Punkt.
Allzu große Hoffnungen, dass die Falschparker von ihren Wegen verschwinden, sollten sich Radfahrer nicht machen. Für den „ruhenden Verkehr“ (Parkverstöße) sind die Ordnungsämter zuständig. „Und wir haben ja nicht plötzlich mehr Personal“, sagt Pankows Ordnungsstadtrat Daniel Krüger (für AfD). In Pankow sind dafür etwa 40 Außendienstler zuständig, „da kann man nur endlich viele Kontrollen durchführen“, so Krüger. „Wir können nicht überall gleichzeitig sein.“
Das Zuparken von Radwegen sei nur schwierig zu kontrollieren, so Krüger. Meist geschehe das zu schnell für das Ordnungsamt: „Viele, die das machen, hoffen ja, dass in der Kürze kein Ordnungsamtsmitarbeiter vorbeikommt. Und wenn ein Lieferant für zwei Minuten auf dem Radweg parkt, ist die Möglichkeit tatsächlich begrenzt, dass einer unserer Leute das sieht und ahnden kann.“ Krügers Fazit: „Diese Regelung wird in der Praxis kaum durchzusetzen sein.“
Auch an der Prioritätensetzung des Ordnungsamts ändere sich nichts, so Krüger. „Die Kontrollen werden weiter wie gehabt durchgeführt.“ Vorrang hätten dabei „verkehrsgefährdende Verstöße“, also länger geparkte Autos, die andere behindern und dadurch „eklatante Sicherheitsprobleme aufwerfen“. Krüger erhofft sich immerhin eine leichte Verbesserung durch Prävention: „Dass die StVO-Bußen erhöht worden sind, soll ja auch abschrecken. Vielleicht halten sich nun ein paar mehr an die Regeln.“
Foto: dpa
– Text: Christian Hönicke
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