Namen & Neues
Pankow fordert härteres Durchgreifen beim Milieuschutz
Veröffentlicht am 13.09.2018 von Constanze Nauhaus
Mehr Geld und mehr politischen Willen vom Berliner Senat und schärfere Gesetze von der Bundesregierung, um die Verdrängung von Mietern aus Milieuschutzgebieten zu verhindern: Das fordert der Bezirk Pankow, berichtet mein Kollege Christian Hönicke von einem Pressegespräch mit Baustadtrat Vollrad Kuhn. Pankow hat die meisten Berliner Milieuschutzgebiete, insgesamt 13. Vorrangig im begehrten Prenzlauer Berg, in dem der Verdrängungskampf dessen ungeachtet nach wie vor tobt. Pankow hat deswegen eine der schärfsten Verordnungen zum Sozialen Erhaltungsrecht erlassen, doch Kuhn sieht den Bezirk allein überfordert. Er fordert ein „Bekenntnis vom Senat und vom Finanzsenator, dass Berlin es ernst meint beim Milieuschutz“.
Konkret will Kuhn höhere finanzielle Zuschüsse vom Land, um das kommunale Vorkaufsrecht anwenden zu können. Das betrifft Häuser, die statt an einen Investor an eine städtische Wohnungsgesellschaft übergeben werden. Das Land Berlin schießt dabei in der Regel maximal zehn Prozent des Kaufpreises dazu – zu wenig für Pankow. Viele Objekte im teuren Bezirk würden dabei durchs Raster fallen, so Christoph Speckmann, der Fachbereichsleiter Stadterneuerung. Kuhn befürwortet einen Berliner Vorkaufs-Fonds, aus dem sich städtische Wohnungsbaugesellschaften bei Bedarf bedienen können.
Gerade erst hat der Bezirk das Vorkaufsrecht erstmals beim Mietshaus Gleimstraße 56 angewandt. Es sollte für 7,9 Millionen Euro an einen Investor verkauft werden, der teure und mietsteigernde Modernisierungen plante. Das Haus wird nun die städtische Gesobau übernehmen, Kuhn sorgt sich dennoch weiter um die Mieter: „Es gibt keine Garantie, dass das Haus von der Gesobau in naher Zukunft nicht wieder verkauft wird.“ Ein Grund dafür ist die vom Land verlangte Eigenkapitalsrendite von zwei Prozent für seine städtische Wohnungsgesellschaften – da wäre ein lukratives Kaufangebot auch für die Gesobau verlockend. Kuhn fordert deshalb, diese Renditevorgabe abzusenken. Darüber hinaus will er, dass Berlin seine städtischen Unternehmen künftig dazu verpflichtet, ein per Vorkaufsrecht erworbenes Haus mindestens 20 Jahre lang im Bestand zu halten.
Außerdem fordert Kuhn eine erneute Bundesratsinitiative Berlins zur Verschärfung der Umwandlungsverordnung im Baugesetzbuch. In Milieuschutzgebieten dürfen Mietwohnungen demnach eigentlich nicht mehr in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn der Eigentümer sich verpflichtet, die Wohnung innerhalb der nächsten sieben Jahre nur an den Mieter zu verkaufen, muss der Bezirk die Umwandlung genehmigen. 2016 wurden 91 Prozent aller Umwandlungen in Berlin aufgrund dieser Ausnahme genehmigt. Die Definition des „Mieters“ ist dabei juristisch unklar, und dieses „Schlupfloch“ würde massenhaft ausgenutzt, so Speckmann. Oftmals würden Strohmieter eingesetzt, die nach ein paar Monaten schließlich die Wohnung kaufen würden.