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Schönhauser Allee 90: Gerangel um Gerüst geht weiter

Veröffentlicht am 22.11.2018 von Christian Hönicke

Die Mieter der Schönhauser Allee 90 werden wohl auch das vierte Weihnachten in Folge hinter Gitterrohren verbringen müssen. Seit 2015 sei das Haus eingerüstet, berichten sie, trotz „nachgewiesener nicht stattfindender Baumaßnahmen“. Dies sei sogar vor Gericht bestätigt worden. Die Mieter werfen Eigentümer und Hausverwaltung vor, das Haus mit solchen Schikanen entmieten zu wollen. Sie forderten das Bezirksamt auf, den Abbau des Gerüstes durchzusetzen: „Wir möchten nicht das vierte Weihnachten vor einem Baugerüst verbringen.“

Doch das Gerüst steht immer noch. Der Grund dafür laut der Hauseigentümerseite: „Dadurch, dass die Arbeiten permanent unbegründet durch eine kleine Gruppe militanter Mieter mehrmals erheblich behindert und unterbrochen wurden, dauern die Arbeiten aktuell noch an.“ Das teilte die Rechtsanwaltkanzlei Irle Moser im Auftrag der Hauserverwaltung Berolina Gundbesitz GmbH mit. Es würden im Übrigen „durchweg und ständig Arbeiten ausgeführt“, etwa an der Fassade, den Balkonen und am Dach.

Das Bezirksamt sieht das offenbar etwas anders. Laut Pankows Baustadtrat Vollrad Kuhn (B‘90/Grüne) habe man die Hausverwaltung nach einer Ortsbesichtigung Ende Oktober „wegen der ausbleibenden Bauarbeiten die Hausverwaltung zum Abbau der Rüstung aufgefordert“. Laut den Mietern hätten sowohl Hausverwaltung als auch Kuhn daraufhin zugesagt, das Gerüst würde bis zum 15. November entfernt.

Doch das Gerüst steht immer noch. Man habe nun erneut „entsprechenden Druck“ aufgebaut, es abzubauen, so Kuhn. Daher habe „die Berolina nun eine Fachfirma damit beauftragt, eine Schlussbeschichtung auf die Fassade anzubringen“. Mit den Arbeiten sei am Montag begonnen worden, sie „sollen schnellstmöglich (nach Wetterlage) abgeschlossen sein“. Das Bezirksamt habe sich entschieden, „das Gerüst für die Dauer dieser Arbeiten weiter zu dulden“. Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt überprüfe, „dass diese tatsächlich wie angekündigt durchgeführt werden. Nach Auftrag der Schlussbeschichtung erwartet das Bezirksamt dann einen unverzüglichen Abbau des Gerüstes.“ Sobald die Arbeiten abgeschlossen seien, „kann auch das Gerüst abgebaut werden“, so die Rechtsanwälte, „worauf unsere Mandantin auch im Rahmen Ihrer Möglichkeiten hinwirkt.“

Ein konkretes Datum zum Abbau gibt es also weiterhin nicht. Die Vermutung liegt nah: Eine sorgsame Schlussbeschichtung braucht ihre Zeit.